Versicherer und Mittelsperson teilen sich den Schaden
An uns hat sich ein statutarischer Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter gewandt. Er hat sich vergeblich auf seine Erwerbsunfähigkeitsversicherung berufen. Die Policenbedingungen der Versicherung wurden durch die Jahre hindurch mehrmals geändert. Daher scheint diese nicht mehr für statutarische Geschäftsführer, sondern nur für gewöhnliche Arbeitnehmer zu gelten.
Als der Geschäftsführer 2008 krank wurde, hat er eine Leistung während der zwei Jahre seiner Erkrankung beansprucht. Zu dem Moment erhebt sich bei der Versicherungsgesellschaft die Diskussion, wie lange er zu einer Leistung berechtigt sei. Der Versicherer ist der Ansicht, dass die geänderten Policenbedingungen auf auch ihn Anwendung finden würden und fordert die zu viel ausgezahlten Gelder in einem Verfahren zurück.
Im Namen des Versicherten setzen wir uns dagegen zur Wehr. Zugleich möchten wir die Chancen des Mandanten streuen, indem wir seine Mittelsperson, die ihm eine falsche Versicherung abgeschlossen hat, in das Verfahren miteinbeziehen. Wird dem Anspruch der Versicherung stattgegeben, so wird die Mittelsperson zur Kasse gebeten.
Während wir die beiden Sachen studieren, gelangen wir zu dem Schluss, dass dieses Verfahren wie auch immer eine Menge Geld und Zeit kosten wird. Während es um relativ geringe Geldsummen geht. Wir raten diesem Unternehmen denn auch dazu, die Möglichkeiten für einen Vergleich zu recherchieren. Dafür nehmen wir auch Kontakt mit den beiden anderen Parteien auf, somit mit dem Versicherer und der Mittelsperson. Daraus ergibt sich, dass beide Parteien auch gar keine Lust auf ein langwieriges und aufwendiges Verfahren haben und dass sie durchaus bereit sind, Konzessionen in einem Vergleich zu machen.
Der Vergleich ist denn auch innerhalb einiger Tage zur Zufriedenheit aller Beteiligten unter Dach und Fach. Damit ist die Sache erledigt. In einem Verfahren ist somit stets von Bedeutung, sich zu fragen, ob es einen Sinn hat, ein Verfahren einzuleiten oder ob ein Vergleich den Vorzug verdient. Wir werden in jeder Sache immer eine Kosten/Nutzen-Analyse erstellen, die unseren Mandanten vorgelegt wird, und eine offene und ehrliche Beratung erfolgen lassen.