Vertragsrecht
Das Handelsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien, die an einer Handelstransaktion beteiligt sind. Unsere Handelsrechtsanwälte schaffen Klarheit in der Vorphase der Vertragsschließung und klären erfolgreich Handelskonflikte.
Handelsverträge
Wo immer verhandelt wird und wo Handel betrieben wird, kann Uneinigkeit entstehen. Um dieser Uneinigkeit so gut wie möglich vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, Handelsverträge und Dokumente genauestens in Ordnung zu bringen. Denken Sie dabei an Klauseln, Einkaufsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kauf-und Verkaufsverträge, Franchise-, Agentur- und Vertriebsverträge, aber auch an Kreditvereinbarungen und Mietverträge. Des Weiteren ist es empfehlenswert, alle Verantwortlichkeiten schriftlich niederzulegen: Wer ist zeichnungsbefugt? Wer ist verantwortlich für die korrekte Ausführung der Vereinbarungen und wer kontrolliert dies?
Unsere Anwälte auf dem Gebiet des Handelsrechtes sorgen dafür, dass das, was Sie meinen auch deutlich schriftlich festgehalten wird. Eine eindeutige Feststellung der getroffenen Vereinbarungen ist von wesentlichem Belang für beide Parteien.
Beratung im Handelsrecht
Wir beraten Sie auch gerne bei beginnenden Angelegenheiten des Handelsrechtes. Unsere Anwälte beginnen mit der Beratung am liebsten im Vorfeld, so dass Konflikte weitgehend vermieden werden können. Sollte es unverhoffter Weise doch zu einem Konflikt kommen, sind wir uns der möglicherweise sehr weitgehenden finanziellen und juristischen Folgen für Ihre Firma sehr bewusst.
Wir treten für Sie auf bei den folgenden Angelegenheiten:
• Gerichtsverfahren zu Handelskonflikten, sowohl im Eil- als auch im Grundverfahren;
• Haftung, gesetzliche Haftung und vertragliche Haftung;
• Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Mietrechts, Mietkauf und Leasing;
• Inkassoverfahren
• Angelegenheiten rund um Fragen zu höherer Gewalt;
• Aufhebung und Kündigung von Arbeitsverträgen;
• Nationale und grenzüberschreitende Handelstransaktionen;
• Finanzkonstruktionen, Sicherheiten, Darlehen;
• Vertriebsverträge, Agentur- und Franchiseverträge.
Möchten Sie wissen, was wir für Sie in handelsrechtlichen Angelegenheiten tun können? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind Ihnen gerne behilflich.