Armstrong: Verzicht oder Verjährung?
Armstrong hat Doping genommen. Seine mit Doping zusammengeradelten Tour-de-France Titel sind ihm entzogen worden. Viele Sponsoren haben ihm die Zusammenarbeit gekündigt. Manche recherchieren bereits, ob sich Geld zurückholen lässt. Ist dies nach so langer Zeit noch möglich?
Wenn Sie bei einem anderen etwas gut haben, müssen Sie dies rechtzeitig einfordern. Wenn man dies versäumt, so verjährt das Recht, mit diesem Anspruch vor Gericht zu gehen. Der Anspruch an sich ist immer noch existent, aber kann nicht mehr erzwungen werden. Indem rechtzeitig schriftliche und klare Forderungen eingereicht werden, verlängert sich die Frist.
Die Möglichkeit, einen Geldanspruch zu erheben, verjährt nach fünf Jahren. Eine sich aus einem Vertrag ergebende Forderung verjährt nach 5 Jahren, nachdem gemäß Vertrag gezahlt hätte werden müssen. Wenn man an die falsche Person bezahlt oder wenn man ein Recht auf Entschädigung hat, läuft die Fünfjahresfrist an, sobald man weiß, was los ist. Und zwar aus dem Grunde, weil wir bei langer Funkstille zu gegebener Zeit wissen müssen, woran wir sind.
In der Sache Armstrong könnte ich im Namen der Sponsoren hervorheben, dass die Verjährungsfrist an dem Tag angelaufen sei, nachdem der Bericht der US-Antidoping-Agentur veröffentlicht wurde.
Und für Zuhause: wenn jemand nach Jahren Geld von Ihnen fordert, nicht gleich automatisch zahlen. Erkundigen Sie sich zuerst, ob die Forderung nicht längst verjährt ist. Haben Sie einmal bezahlt, so lässt sich das Geld im Nachhinein nicht mehr zurückfordern!
Aber … dieser ‘Trick’ funktioniert auch angesichts Ihrer Schuldner. Bequemes Zuwarten ist vom Übel, wenn noch Geld aussteht. Fordern Sie regelmäßig zur Zahlung auf und wenn Sie lange keine Reaktion erhalten, so wäre es vernünftig, ein Einschreiben zuzustellen und die Adresse zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Im Zweifelsfall: Rufen Sie doch mal Ihren Rechtsanwalt an.
Unternehmensrecht
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