Familienrecht
Unsere Kanzlei ist actif im Unternehmensrecht und Arbeitsrecht, hat aber auch viel Erfahrung mit Familienrecht. Vor allem auf dem Gebiet von Ehescheidung, beenden Zusammenwohnen und Erbrecht.
Ehescheidung oder ende Zusammenwohnen
Wenn wir über eine Ehescheidung sprechen geht es hauptsächlich über das beenden einer Beziehung und das abklären der praktischen Folgen. Das könnte sein nachdem Sie verheiratet waren, aber das brauch nicht immer so zu sein. Auch wenn Sie nicht verheiratet waren, aber es Kinder gibt und gemeinsamen Besitz, ist es vernünftig sich juristisch beraten zu lassen. Wer bleibt in der eigenen Wohnung? Wer sorgt für die Kinder?
Wenn Sie verheiratet waren und sich scheiden lassen wollen, müssen Sie juristische Hilfe ein schalten, weil nur der Richter eine Ehescheidung aussprechen kann und Vewrtretung durch ein Anwalt obligatorisch ist bei dem Gericht. Das sind Momente wobei alles klar und deutlich sein sollte. Sie können dabei aber wichtige Sachen vergessen, weil Sie nicht täglich mit einer Ehescheidung zu tun haben.
Haben Sie minderjährige Kinder? Dan muss möglich Kinderunterhalf gezahlt werden. Das gilt nicht nur wenn Sie verheiratet sind. Natürlich ist es auch wichtig den Umgang mit den Kinder gut zu regeln und das Niederländische Gesetz fordert außerdem einen Elternplan.
Teilung der Erbschaft
Ist jemand gestorben in Ihrer Umgebung, dann bedeutet dass das Sie viele Fragen haben. Was muss geklärt werden? Gibt es ein Testament? Sollten Sie die Erbschaft akzeptieren; abweisen oder auf unter Beschränkung der Übernahme der Nachlassschulden akzeptieren? Welche Rechte haben Sie? Muss eine Wohnung verteilt werden unter den Erben? Wie viel ist diese Wohnung wert? Wie sollten Sie mit ein Unternehmen der Eltern umgehen? Wer nimmt das Unternehmen?
Gibt es einen Testamentsvollstrecker oder sollte einer angewiesen werden? Wie regeln Sie das? Was wenn es einen Streit gibt über die Verteilung der Erbschaft? Was müssen Sie tun wenn an Sie als Testamentsvollstrecker gezweifelt wird?
Welche Verabredungen können Sie machen über die Verteilung der Erbschaft? Ist der Testament auf die richtige Art und Weise zutstanden gekommen oder geändert? Gibt es kein Testament, dann bestimmt das Gesetzliche Erbrecht wer die Erben sind und wie viel sie erben.
Was regelt das Erbrecht für Sie? Bei der Gesetzlichen Verteilung im Erbrecht erhaltet der längst lebende Ehemann, Ehefrau oder registrierter Partner die Erbschaft. Die gesetzliche Verteilung gilt wenn es kein Testament gibt. Der Erbteil der Kindern wird umgerechnet in Geld, aber die Kinder erhalten den Erbteil erst wenn die Eltern gestorben sind. Was wenn in der Zwischenzeit allerhand passiert? Es können bereits beim Sterben des ersten Elternteil Diskussionen entstehen über die Höhe der Erbschaft. Es können Kindern sterben und es können sich Situationen ergeben die alles anders machen, zum Beispiel wenn der längst lebende Elter einen neuen Partner kriegt, von dem die Kinder fürchten dass er nicht gut mit ihr Erbteil umgehen wird. Auch bringen zusammengefügte Familien viele komplizierte Fragen mit sich.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen in diese Angelegenheiten, sowohl in Bezug auf Ehescheidung als in Bezug auf Erbrecht hilft SMART Advocaten Sie gerne.