Ehescheidung

Ehescheidung oder beenden Zusammenleben?

Ist Ihre Beziehung vorbei? Wie regeln Sie das beenden einer Beziehung und die Folgen für Sie; Ihr Partner und eventuellen Kindern? Mit solchen Fragen kann unsere Kanzlei Sie helfen. Wir haben jahrelange Erfahrung wenn es um Ehescheidungen und das beenden einer Beziehung durch Leute die sehr lange haben Zusammengewohnt geht.

Ehevertrag oder Zusammenleben Vertrag

Eine Ehescheidung wird ausgesprochen durch den Richter und dabei benötigen Sie einen Anwalt. Für das beenden des Zusammenleben gilt dieses nicht, aber ein Zusammenleben Vertrag zwischen zwei Partnern hat manchmal auch verfahrensrechtliche Aspekte über die Art und Weise wie Sie die Beziehung sollten beenden und was die Konsequenzen sind. Wenn Sie verheiratet waren und es gibt einen Ehevertrag, dann kann darin über allerlei verschiedene Themen etwas geregelt sein.

Verteilung

Zusammenleben Vertrag; Ehevertrag oder nicht, es könnte ein gemeinsames Vermögen entstehen. Wenn das so ist, wie groß ist dieses Vermögen? Gibt es einen subsidiärer gesetzlicher Güterstand oder gibt es doch eine Gütergemeinschaft? Muss das Einkommen verteilt werden? So ja, jährlich, monatlich oder alles in einem, am Ende der Beziehung. Was ist mit Versicherungen und Pension?

Unterhalt?

Außerhalb der formellen Aspekten die spielen bei das beenden einer Beziehung oder eine Ehescheidung kann Unterhalt auch eine Rolle spielen. Sind minderjährige Kinder beteiligt, dann muss möglich Kinderunterhalt gezahlt werden. Obwohl die Regierung der Meinung ist das Kinderunterhalt recht einfach berechnet kann werden, führt aus der Praxis heraus dass dieses nicht der Fall ist. Die Arbeitsgruppe Unterhaltnormen hat ein ausführlichen Bericht geschrieben worin steht wie Unterhalt berechnet soll werden. Wir können Sie dabei helfen.

Höhe des Unterhalts, Bedürfnis

Zusammengefast geht es zuerst um das Bedürfnis der Kinder. Was sind die Kinder gewöhnt aus der Zeit das Papa und Mama noch zusammen waren? Das wird bestimmt mittels das Netto verfügbare Einkommen der Eltern im letzten Jahr das sie noch zusammen waren. Auf Internet bestehen Bedürfnistabellen worauf zu sehen ist welches Bedürfnis rauskommt bei ein bestimmtes Einkommen.

Wenn das Bedürfnis der Kinder ist festgestellt, wird berechnet welche der Eltern dieses Bedürfnis soll erfüllen. Können Eltern diese Summe überhaupt zahlen? Oder ist ihr Einkommen gesenkt wodurch das nicht mehr geht? Wie soll das Geld das verfügbar ist werden verteilt?

Höhe des Unterhalts, Belastbarkeit

Auch die Belastbarkeit muss berechnet werden mittels die Regeln die dafür gelten. Wie die Belastbarkeitsberechnung wird gemacht steht auf dem Internet und ist abhängig von der Summe die Parteien nach der Scheidung netto pro Monat können spendieren. Dabei werden mehrere Umstände mitgenommen. Wie ist die Verteilung der Sorge für die Kinder? Wo sind die Kinder eingeschrieben? Wer erhält Kindergeld? Wie sollen al diese Umstände werden mitgenommen in der Berechnung?

Manche Teile sind abzugsfähig, andere aber nicht. Manchmal geht es um tatsächliche Kosten und manchmal um fiktive Summen, zum Beispiel in Bezug auf die Wohnlasten. Es wird nicht geschaut nach was Parteien an tatsächliche Wohnlasten haben, aber was Ihre Wohnlasten auf Grund des Einkommens sollten sein. Was aber wenn die tatsächliche Situation viel abweicht von der fiktiven Situation? Kann man da noch etwas dran tun?

Sowie sie sehen ist die Berechnung von Kinderunterhalt nicht einfach. Noch komplizierter wird es wenn auch Partnerunterhalt gezahlt werden soll. Wie muss dabei umgegangen werden bei der Berechnung der Belastbarkeit des zahlenden Elter. Kann der Elter Partnerunterhalt und Kinderunterhalt zahlen? Wie hoch soll diese Summe sein? Wie muss man umgehen mit neuen Partnern? Wie muss man umgehen mit neuen Kindern?

Nicht verheiratet, wohl Partnerunterhalt? 

Sie brauchen unbedingt verheiratet zu sein um Anspruch zu machen auf Partnerunterhalt. Unter Umstände könnte es so sein, das wenn Sie haben zusammengewohnt, Sie recht haben auf Partnerunterhalt.

Umgangsreglung für die Kinder

Wie regeln Sie den Umgang mit den Kindern? Das wirkt auch durch auf der Höhe des Kinderunterhalts. Wenn der nicht versorgende Elter doch 2 oder 3 Tage für die Kinder sorgt, dann wird er gekürzt in der Summe der er an Kinderunterhalt soll zahlen. Der Umgang bringt auch viele Fragen mit sich. Wer sorgt wann für die Kinder? Werden die Kinder geholt oder gebracht? Wer zahlt die Kosten dafür?

Elternplan

Danach sollte die bestimmten Höhe des Kinderunterhalts und die Umgangsreglung werden aufgenommen in einem Elternplan. Das Gesetz fordert das wenn Eltern von minderjährige Kinder auseinander gehen, diese verpflichtet sind einen Elternplan aufzustellen worin sie regeln wie mit den Kindern umgegangen wird. Außerhalb Unterhalt und die Umgangsreglung müssen noch einige Sachen darin geklärt werden.

Es gibt oft ein Haufen Sachen wo Sie nicht so schnell dran denken, aber wo Sie wohl im Laufe der Zeit mit zu tun kriegen. Was wen Eltern einen neuen Partner kriegen? Wie erzählen wir den Kindern das wir auseinander gehen? Beziehen wir die Kinder in das aufstellen des Elternplans und der Umgangsreglung? Wer geht mit den Kindern zum Arzt oder zum Friseur? Wer kauft Geschenke für die Kinder oder Kleider? Alles Themen die vielleicht nicht wichtig sind am Anfang, aber worüber Sie gut sollten nachdenken und besprechen mit Ihren Partner.

Auch wenn die Kommunikation mit dem Ex-Partner schwierig ist, raten wir Sie doch um so detailliert wie Möglich Verabredungen zu machen in Bezug auf die Kindern. Das könnte ein Haufen Elend vorkommen und ist also wichtig für die Kinder.

Verteilung des Vermögens

Die Vermögensauseinandersetzung kommt als letztes vorbei. Dabei ist die Frage ob es ein Gemeinsames Vermögen gibt auf Grund von einen Ehevertrag haben oder einen Zusammenleben Vertrag. Wenn das so ist, muss werden festgestellt was der Umfang dieses Vermögens ist. Danach muss man einen Wert drauf kleben und muss das Vermögen werden verteilt. Es ist wichtig dieses sorgfältig zu regeln. Wird einer der zwei Partner nämlich bevorteilt dann kann die Steuerverwaltung das als eine Schenkung sehen worüber Sie steuer müssen zahlen.

Scheiding durch gemeinsame Rücksprache oder Scheiden mit Streit beim Richter?

Die obengenannten Themen können Sie am besten in gemeinsame Rücksprache mit Ihren Partner regeln. Sie wissen dann beide was Sie erhalten und was Sie akzeptabel finden. Die andere Möglichkeit ist zu Scheiden beim Richter der dann die Entscheidungen für sie macht.

Es ist ein Missverständnis das, wenn Anwälte mitmachen, es immer einen Streit gibt bei der Scheidung. Das stimmt nicht! Sie können eine Lösung finden durch ein gemeinsamen Anwalt, Mediator oder nach einer Lösung suchen mit beide einem eigenen Anwalt. Alle drei Möglichkeiten können zu einer Lösung außerhalb des Gerichts folgen.

Wenn jeder ein eigener Anwalt hat, können Sie zusammen mit dem Anwalt Ihre Wünsche auf Papier setzen und darüber überlegen mit Ihren Partner. Das kann schriftlich aber auch in einem Gespräch mit Partnern und Anwälte. Dadurch brauch noch kein Streit zu entstehen, Sie sollten das Gefühl haben das Ihre Interessen so gut wie möglich werden beherzigt. Bei einem Mediator fehlt dieses Gefühl manchmal. Bestimmend ist ob Sie zusammen nach einer Lösung suchen. Wir helfen Sie da gerne bei.

Kommen Sie miteinander nicht zu einer Lösung, dann ist es leider notwendig das der Richter Entscheidungen trifft für Sie. Wir müssen dann ein Verfahren anfangen. Ein Gerichtsverfahren, wobei Sie ein Anwalt benötigen. Auch hiermit haben wir viel Erfahrung.

Für Fragen über dieses Thema oder juristische Hilfe können Sie Kontakt aufnehmen mit SMART Advocaten.

Ihre Anwälte

Unsere Erfolge

Anverwandter Blog