Mietrecht

Im Mietrecht gibt Ihnen SMART Rechtsanwälte praktische Klarheit

Unsere Spezialisten für Mietsrecht geben Ihnen Klarheit über das Abschließen von Verträgen. Und wir lösen Mietstreitigkeiten erfolgreich für Sie auf.

1. Das Mietrecht

Das Mietrecht ist ein komplexer Rechtsraum und ständig unterworfen an veränderte Gesetze und Vorschriften. Das Mietrecht besteht in erster Linie aus einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften und das Ausfüllen eines standart Mietvertrags weist in den meisten Fällen gravierender Mängel auf. SMART Rechtsanwälte berät Sie gerne vorab über den Inhalt eines Mietvertrags und kann diesen deutlich aufstellen oder anpassen. Dies verhindert unklare Situationen und trägt dazu bei einen mögliche Konflikt auf ein Minimum zu beschränken. Als Spezialisten für Mietsrecht kennen wir die Risiken und Fallgruben, aber auch die Möglichkeiten.

2. Der Mietvertrag

Der Mietvertrag ist ein wichtiger Bestandteil des Mietrechts und bezieht sich sowohl auf Privatpersonen als auch Unternehmen. In einem Mietvertrag verbinden sich zwei Parteien miteinander. Der Vermieter gibt dem Mieter zum Beispiel einen Wohnraum oder eine Gewerbefläche zur Nutzung, wodurch der Mieter sich verpflichtet die Miete zu zahlen. Dies schafft eine langfristige Beziehung zwischen den Parteien. Um Probleme zu vermeiden muss ein Mietvertrag auf jede Situation individuell angepasst werden. Beide Parteien profitieren davon fachkundige Rechtsberatung einzuschalten.

3. Mietstreitigkeiten

Sowohl der Mieter als auch der Vermieter haben in Bezug auf den Mietvertrag Rechte und Pflichten. In der Praxis kommt es häufig vor, dass zwischen Mieter und Vermieter doch ein Streit entsteht. Die häufigsten Fälle hierin betrifft das Ändern der Miete, die Kündigung und Beendigung des Mietverhältnisses, Belästigung, Meinungsverschiedenheiten über den Unterhalt und die Behebung von Mängeln. Auch in diesen Fällen steht SMART Rechtsanwälte Ihnen gerne als Spezialisten für Mietsrecht bei. In einigen Fällen ist ein Prozess notwendig. Wir informieren Sie in diesem Fall vorhergehend über Ihre rechtliche Lage und die zu erwartenden Kosten.

4. Mieterschutz und Räumung

Was ist Mieterschutz? Mieterschutz beinhaltet, dass der Mieter die Sicherheit hat, dass der Vermieter nicht einfach so den Mietvertrag kündigen kann. Selbst wenn es sich um einen zeitlich begrenzten Mietvertrag handelt, dann muss der Vermieter trotzdem einen Rechtsgrund angeben, um den Mietvertrag zu kündigen. Wenn ein Mieter nicht einverstanden ist mit der Beendigung des Mietverhältnisses, dann musss der Vermieter schließlich vor Gericht ziehen, um den Mietvertrag aufzulösen.

Darüberhinaus kann der Vermieter den Wohnraum oder die Gewerbefläche nicht einfach räumen lassen. Bei Gewerbeflächen wird im Gesetz unterschieden zwischen zwei Arten, der Verkaufsfläche Artikel 7:290 des BGB und der Bürofläche Abschnitt 7:230a des BGB. Diese Unterscheidung ist wichtig, da einem Mieter mehr Schutz geboten wird bei Mietverträgen für eine Ladenfläche als für eine Bürofläche.

Für eine Räumung muss der Vermieter ein Urteil des Amtsgericht erhalten, worin die Erlaubnis zur Räumung als Grundstein gelegt wird. In all diesen vorkommenden Fällen beleitet SMART Rechtsanwälte Sie gerne. Auch wenn Sie als Mieter eine Vorladung erhalten haben für eine Anhörung zum Beispiel zur Beendigung des Mietverhältnisses oder die Räumung der Wohnung, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Wir helfen Ihnen gerne bei:

  • Überprüfung, Änderung und Aufstellung des Mietvertrages
  • Kündigung und Auflösung des Mietvertrages
  • Ändern der Miete
  • Belästigungen und Mängel
  • Unterhaltspflichten und Renovierungen
  • Übernahme, Schäden und Haftung
  • Entschädigung
  • Mieterschutz
  • Räumung
  • Befristet mieten und untermieten
  • Mieten und Konkurs
  • Leihgebühren
  • Nutzungsbedingungen
  • Mietschulden und Inkasso
  • Vorladungen und Rechtsstreitigkeiten

Möchten Sie wissen, was wir für Sie und Ihr Mietverhältnis tun können? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne.