Mieter zahlt im Nachhinein
Nach heftiger Diskussion zahlt der Mieter die rückständige Miete im Nachhinein
Meine belgische Mandantin ist Eigentümerin einer Immobilie, gelegen im niederländischen Raum, die sie an einen Dritten vermietete. Zu dem Moment, wo sich die Mandantin an mich wandte, war der Mietvertrag bereits beendet, aber die Miete war noch nicht in voller Höhe vom Mieter entrichtet worden. Der Mietrückstand betrug mittlerweile 14 Monate.
Die Gegenpartei war der Ansicht, sie hätte einen triftigen Grund, die rückständige Miete nicht zu zahlen. Die Mandantin hatte zu Beginn des Mietvertrages (4 Jahre davor) versehentlich eine falsche Umsatzsteueridentifikationsnummer erteilt. Die Gegenpartei hat damals ihre Zahlungsverpflichtungen deswegen aufgeschoben. Doch die USt-IdNr. wurde nach der diesbezüglichen Meldung des Mieters korrigiert und daraufhin hat der Mieter die Mietzahlungen wieder fortgesetzt.
Trotzdem versteckte sich der Mieter nach wie vor hinter der falschen USt-IdNr. und forderte er allerhand Beweise dafür, dass die Nummer korrekt war und erst danach würde eine Zahlung vorgenommen werden. Der Beweis der Korrektheit der Umsatzsteueridentifikationsnummer war bereits mehrmals an diesen Mieter erteilt worden, er hatte denn auch schon seit geraumer Zeit die Mietraten beglichen, aber eine Zahlung der rückständigen Miete blieb aus. Für meine Mandantin war damit das Maß voll.
Im gegenseitigen Einvernehmen mit meiner Mandantin habe ich den Druck erhöht, indem ich der Zahlungsaufforderung einen Vorladungsentwurf beigelegt habe. Ich habe darin dargelegt, dass sich der Mieter nicht auf ein Aufschiebungsrecht berufen könne. Daraufhin schlug der Mieter vor, eine Zahlung vorzunehmen, nachdem er die vor 4 Jahren zu Unrecht bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückbekommen haben würde. Meine Mandantin wollte – nachdem mittlerweile 4 Jahre verstrichen waren – nicht mehr darauf warten. Ich habe somit den Mieter davon in Kenntnis gesetzt, zu einer Vorladung überzugehen. Das hat funktioniert: der Mieter gab klein bei und zahlte im Nachhinein die rückständige Miete mitsamt den zusätzlich angefallenen Kosten.