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Zustandekommen von Übereinkommen

Es gibt Übereinkommen in allen möglichen Formen und Ausmaßen. Denken Sie an den Kauf eines Brotes beim Bäcker, dem Mieten einer (Ferien)Wohnung oder einen großen Millionendeal. Übereinkommen werden durch jeden geschlossen. Stärker noch; viele schließen täglich Übereinkommen, oft sogar mehrere pro Tag.

Willensübereinstimmung

Auch wenn die (finanziellen) Belange zwischen verschiedenen Übereinkommen besonders groß sein können, kommt ein Übereinkommen in den meisten Fällen auf die gleiche Weiße zu Stande. Die unterschiedlichen finanziellen Belange werden bei dem Vergleich zwischen dem Kauf eines Eis bei der Eisdiele (bei dem nicht nachgedacht wird) und dem Kauf eines Autos (bei dem erst nach einer deutlichen Untersuchung und Inspektion des Autos der Kauf entschieden wird) deutlich. Ein Übereinkommen kommt zu Stande, indem der Wille der Parteien übereinstimmt, um ein bestimmtes Übereinkommen unter bestimmten Voraussetzungen und für einen bestimmten Preis einzugehen. Es muss also Willensübereinstimmung vorliegen. Anders, als viele Menschen denken, ist das Unterzeichnen eines Übereinkommens oder das Bezahlen des Geldes keine Voraussetzung für das Zustandekommen eines Übereinkommens. Übereinkommen können sowohl mündlich, als auch schriftlich eingegangen werden. Das schriftliche Dokument dient nur als Beweisstück, das bei einem Streit hilfreich ist, bezüglich des Bestehens oder/und des Inhaltes des Übereinkommens.

Das Annehmen eines Angebotes

Das Gesetz schreibt vor, dass die Parteien Ihren Willen durch ein Angebot und das Annehmen dieses Angebots öffentlich machen müssen. Auch wenn das Angebot meistens durch den Verkäufer gemacht wird, ist dies keine unbedingte Voraussetzung; auch Käufer können ein Angebot machen. Während der Verhandlungen wird schließlich ein Angebot oft durch ein Gegengebot beantwortet, wodurch die Parteien in einem Hin und Her Optionen an einander ausbringen. Das Angebot und das 

Annehmen dieses Angebotes sind im Prinzip nicht an Regeln gebunden. Beide können sowohl mündlich, als auch schriftlich (non-verbal) stattfinden. Das Letzte findet oft bei Auktionen statt, bei welchen das Aufzeigen der Hand oder das Schütteln des Kopfes ein neues, höheres Gebot signalisiert.

Ein widerrufliches oder unwiderrufliches Angebot?

Nicht jedes Angebot ist dasselbe. Zuerst kann ein Unterschied zwischen einem widerruflichen oder unwiderruflichen Angebot gemacht werden. Der Anbieter eines widerruflichen Angebotes kann das Angebot zurücknehmen, solange es nicht akzeptiert ist. Dies kann bei einem unwiderruflichen Angebot nicht. Wenn das Angebot nichts diesbezüglich aussagt, wird das Gesetz zur Hilfe genommen. In diesem Fall ist ein Vorschlag des Angebotes unwiderruflich, wenn es für einen bestimmten Zeitraum gültig ist (zum Beispiel 7 Tage). Wird in dem Angebot kein Annahmetermin genannt, dann ist das Angebot widerruflich. Wenn Sie zweifeln, ob Sie ein Übereinkommen eingehen möchten, können Sie auch statt eines widerruflichen Angebots ein freibleibendes Angebot formulieren. Bei einem freibleibendem Angebot behalten Sie sich das Recht vor, das Angebot auch noch kurz nach der Annahme zurückzuziehen. In dieser Hinsicht sind sie bei dem Ausbringen eines freibleibenden Angebotes an noch nichts gebunden.

Missverständnisse vorbeugen

Da die hier besprochenen Unterschiede im Allgemeinen groß sind, sollte in der Praxis schnell deutlich sein, was für eine Art Angebot vorliegt. Dadurch, dass (beinahe) identische Situationen wie sie durch das Gesetz formuliert werden, noch lange nicht auf die selbe Weise beurteilt werden, kann oft Unsicherheit entstehen. So wird niemand daran zweifeln, dass er seinen Supermarkt bezüglich eines Angebotes aus dem Angebot-Flyer ansprechen kann, während eine Anzeige eines Hauskaufes als eine Einladung gesehen werden muss, um in Verhandlungen zu treten. Um Missverständnisse und/oder Undeutlichkeit vorzubeugen, ist es sinnvoll um deutlich zu kommunizieren und deutlich anzugeben, was Sie möchten und/oder wollen. Auf diese Weise kann das Risiko bezüglich Diskussionen verkleinert werden.

Weitere Informationen

Bevor Sie ein Übereinkommen schließen, ist es immer sinnvoll die Details durch einen Anwalt kontrollieren zu lassen. Sie sind immer von Herzen willkommen, um Fragen zu stellen. Nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf.