Abgebrochenen Verhandlungen

Das Abbrechen von Verhandlungen und das vorher geweckte Vertrauen können manchmal zu Schaden führen. Hierbei kann an gemachte Untersuchungskosten und getroffene Vorbereitungen gedacht werden. In manchen Fällen kann sogar die Erstattung von geschmälertem Gewinn gefordert werden. Sie sollten dafür sorgen, dass Sie diesen Schaden nicht erstatten müssen. Auf der anderen Seite sollten Sie den Schadensersatz fordern, den Sie durch einen unerwarteten Abbruch der Verhandlung durch Ihre Gegenpartei erlitten haben.

Vertragsfreiheit

In den Niederlanden besteht Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, dass Vertragsparteien selbst entscheiden dürfen, mit wem und über welchen Inhalt sie Verträge schließen. Diese Freiheit ist jedoch nicht absolut. Durch feste Rechtssprechung wurde bestätigt, dass die Vertragsparteien vor dem Vertragsschluss die Prinzipien der Redlichkeit und Billigkeit respektieren müssen. Daraus folgt, dass die Parteien sich nicht diskriminierend verhalten dürfen bei der Wahl der Gegenpartei und, dass der Inhalt des Vertrages nicht streitig mit bindenden Gesetzesbestimmungen, der öffentlichen Ordnung oder den Regeln des allgemeinen Umgangs sein darf. Beispiele für Verträge, die aufgrund Ihres Inhalts ungültig sind, sind Prostitutionsübereinkommen oder ein Vertrag mit einem gedungenen Mörder. Andere Beispiele sind z.B. Übereinkommen um den Abfall einer Person - in Streitigkeit mit den gegebenen Gesetzen und Regeln - illegal zu deponieren. Das Prinzip der Vertragsfreiheit bringt ebenfalls mit sich mit, dass Parteien im Regelfall zu jedem Moment die Verhandlungen beenden können. Dies schließt bei dem Grundgedanken an, dass ein jemand erst an etwas gebunden ist, nachdem er sein definitives Wort gegeben hat (den Vertrag unterschrieben hat). Auch diese Freiheit ist nicht unbegrenzt.

Gerechtfertigte Belange

1957 hat der Hohe Rat beschlossen, dass Parteien die miteinander über ein Übereinkommen verhandeln, die gerechtfertigten Belange Ihrer Gegenpartei respektieren müssen. In späteren Rechtssprüchen urteilte der Hohe Rat, dass es in diesen Fällen unzulässig ist, seine Befugnis des Verhandlungsabbruchs zu benutzen.

Kriterium hierfür ist, dass der Verhandlungspartner durch Verhalten der anderen Partei auf gerechtfertigte Weise vertrauen durfte, dass ein Übereinkommen zu Stande kommen würde.

Schadensersatz oder fortführen der Verhandlungen

Wenn eine der Parteien die Verhandlung zu einem Zeitpunkt abbricht, bei dem es Ihm nicht mehr zustand um abzubrechen, hat sein Verhandlungspartner ein Recht auf Schadensersatz. Dieser Schadensersatz kann dann nicht nur aus den gemachten Kosten bestehen (denken Sie an Untersuchungskosten), aber auch aus dadurch ausbleibendem Gewinn. Unter Umständen kann beim Richter gefordert werden, dass die abbrechende Partei gezwungen wird, die Verhandlung fortzusetzen. Daran kann sogar ein Verbot gekoppelt werden, um mit einer dritten Partei zu verhandeln. Selbst wenn die Verhandlung noch in einer Phase ist, in der das Abbrechen erlaubt ist, kann der Zwischenzustand der Phase dafür sorgen, dass doch Schadensersatz für schon gemachte Kosten folgen muss. Von dieser Zwischenphase kann Sprache sein, wenn die abbrechende Partei genau wusste, dass sein Verhandlungspartner beträchtliche Kosten aufbringen musste zur Beförderung des Verhandlungsprozesses.

Ihre Möglichkeiten um Schadensersatz zu bekommen

Es folgen einige Tips um ihre Chance auf Schadensersatz zu erhöhen, wenn Ihr Verhandlungspartner die Verhandlung zwischendurch einseitig beendet:

  1. Legen Sie miteinander eine Zeitspanne für die Verhandlung fest. Je länger dieser Zeitrahmen genutzt wird, desto stärker dürfen Sie vertrauen, dass die Verhandlung erfolgreich verlaufen wird und ein Übereinkommen zu stand kommt.
  2. Probieren Sie (Zwischen)Übereinkommen festzulegen. Wenn über viele Verhandlungspunkte Einigung besteht, ist es einfach zu belegen, dass Sie darin Vertrauen hatten, dass es auch bezüglich der übrigen Verhandlungspunkte zu einem Übereinkommen kommt. Besonders, wenn die übrigen Punkte nicht so gewichtig für das Übereinkommen sind.
  3. Informieren Sie Ihren Verhandlungspartner zwischendurch über die Kosten, die Sie gemacht haben. Wenn Ihr Verhandlungspartner weiß, dass Sie schon substantielle Kosten in die Verhandlung investiert haben, kann er verpflichtet sein, diese Kosten zu erstatten.

Und was, wenn Sie die Verhandlung abbrechen?

Trotz des oben genannten, ist die Hauptregel, dass Sie befugt sind die Verhandlung zu jedem Moment abzubrechen. Die oben genannten Ausnahmen (das Sie ansprechbar sind für eine abgebrochene Verhandlung) sind jedoch nur anwendbar, wenn Ihr Verhandlungspartner auf gerechtfertigte Weise vertraut hat, dass ein Übereinkommen zu Stande kommt. Dieses Vertrauen muss vor allem zum Zeitpunkt des Abbruchs vorliegen. Sie haben selbst in der Hand, ob Ihre Gegenpartei zu diesem Zeitpunkt ein gerechtfertigtes Vertrauen hat. Dieses Vertrauen muss schließlich durch Sie geweckt sein. Sie sollten sich während der Verhandlung hierüber bewusst sein. Im übrigen spielen nicht nur die Belange der Gegenpartei eine Rolle bei der Frage, ob Sie zu Schadensersatz verpflichtet sind, wenn Sie die Verhandlung abbrechen. Auch Ihre Belange sind ein Faktor, die bei der Beurteilung abgewogen werden. Daneben spielen auch (externe) Umstände, welche sich während des Verhandlungsprozesses abgespielt haben, eine Rolle. Denken Sie zum Beispiel an die Banken-Krise, durch die es für viele Unternehmen schwierig, wenn nicht unmöglich, geworden ist, sich Geld zu leihen. Ein gutes Argument für den Abbruch der Verhandlung wird dann natürlich vom Richter schneller honoriert, als ein schlechtes.

Risiko für Verantwortlichkeit verkleinern

Durch die hier aufgezählten Punkte, können Sie das Risiko verkleinern, um für das Abbrechen der Verhandlung ansprechbar zu sein:

  1. Sie sollten verhindern, dass bei ihrem Verhandlungspartner das Vertrauen entsteht, dass auf irgendeine Art und Weise ein Übereinkommen zu stand kommt. Sie können dies zum Beispiel verhindern, indem Sie zu Beginn der Verhandlung (zum Beispiel in einem „letter of intent“) absprechen, dass ein Übereinkommen erst zu Stande kommt, wenn über alle Verhandlungspunkte Einigung erreicht ist und, dass Sie nur an ein schriftlich, durch beide Parteien unterschriebenes Übereinkommen gebunden sind. Durch eine Verhandlungsperson, die für eine (größere) Organisation auftritt, kann festgelegt werden, dass das Verhandlungsresultat erst bindend ist, sobald ein anderes Organ wie z.B. ein Vorgesetzter oder der Vorstandsrat das Endresultat der Verhandlung bestätigt.
  2. Wenn Sie zu einem Zeitpunkt die Verhandlung abbrechen möchten, bei dem die Gegenpartei ein gerechtfertigtes Vertrauen aufgebaut hat, können Sie dafür sorgen, dass das Vertrauen erlischt indem Sie z.B. eine früher besprochene Diskussion wieder eröffnen oder eine neue Diskussion beginnen. In dem Moment, wo das Vertrauen ihres Verhandlungspartners, dass ein Übereinkommen zu Stande kommt, erlischt, könne Sie die Verhandlung noch immer abbrechen und dies ohne Schadensersatz schuldig zu sein.
  3. Wenn Sie zu einem Zeitpunkt die Verhandlung abbrechen möchten, bei dem die Gegenpartei ein gerechtfertigtes Vertrauen aufgebaut hat, und Sie keine Möglichkeit hatten um das Vertrauen auszulöschen, ist es sinnvoll um sorgfältig mit Ihrer Gegenpartei zu korrespondieren. Erklären Sie den Abbruch mit möglichen glaubwürdigen externen Umständen, die sich während des Verhandlungsprozesses ereignet haben.

Fragen Sie zeitig nach der Beratung durch Experten

Sie sollten wissen, dass Sie uns schon während des Verhandlungsprozesses einschalten können. Als Anwälte können wir Sie darüber beraten, wie Sie der Verantwortlichkeit für Schadensersatz entgehen können, falls Sie eine Verhandlung abbrechen möchten. Wenn Sie Schaden als Folge von abgebrochen Verhandlungen erleiden, können wir Ihnen ebenfalls ausgezeichnet beistehen. Des weiteren können wir für Sie einen Kurzprozess beim Gericht einleiten, der die Gegenpartei, welche eine Verhandlung abbricht, obwohl nur noch eine Unterschrift unter einem zu 99% ausgehandeltem Übereinkommen fehlte, zum weiteren Verhandeln verpflichtet.

Nehmen Sie für mehr Informationen und Möglichkeiten Kontakt mit uns auf.