Lizenzvertrag
Über Lizenzen kursieren viele Missverständnisse. Häufig wird gedacht, es beträfe eine Art von Eigentumsrecht, dies ist jedoch nicht der Fall, obwohl manche hochgelehrte Autoren dies stärkstens befürworten.
Im Allgemeinen wird angenommen, dass eine Lizenz die Zusage des Eigentümers eines geistigen Eigentumsrechts ist, die besagt, dass es dem Nutzer von z.B. Software nicht entgegengehalten werden wird, gegen das geistige Eigentumsrecht zu verstoßen.
Dass eine Lizenz nicht weiteres als eine Vereinbarung betrifft, die verhindert, dass man in irgendeiner Weise belästigt wird, kann unangenehme Folgen nach sich ziehen, wenn die Lizenz von einem Unternehmen erteilt worden ist, das später Insolvenz wird. Ein eventueller neuer
Inhaber des geistigen Eigentumsrechtes kann sich auf den Standpunkt stellen, nicht an den Vertrag gebunden zu sein, der darauf hinausgeht, dass die Nutzung durch einen Dritten geduldet wird. Dann gibt es ein Problem, man möchte ja schließlich nicht noch einmal für dasselbe Nutzungsrecht zahlen.
Häufig löst sich der Fall, weil ein neuer Eigentümer seine Glaubwürdigkeit als Lieferant nicht verlieren möchte. Mit Ansprüchen in Bezug auf Unternehmen, die in der Vergangenheit immer pünktlich bezahlt haben, wird es so schlimm schon nicht kommen, aber bei Produkten wie z.B. Autos, LKWs oder ICT-Produkten kann sich ein praktisches Problem ergeben.
Ist die Nutzung eines geistigen Eigentumsrechts von grundlegender Wichtigkeit, so kann beispielsweise ein Pfandrecht am spezifischen geistigen Eigentumsrecht ausbedungen werden. Auch lässt sich manchmal ein Miteigentumsrecht begründen, das auf vielerlei Weise beschränkt wird.
Arbeiten Sie mit Lizenzen, die für Sie einen großen wirtschaftlichen Wert darstellen, so wäre es vernünftig, nicht nur finanzielle Vereinbarungen zu treffen, sondern sich auch bewusst für die rechtlichen Vorgaben zu entscheiden, mit denen sich Ihre Rechte sichern lassen.