Gelddarlehensvertrag

Wenn Sie Geld an einen anderen ausleihen oder wenn Sie Geld an Ihr eigenes Unternehmen ausleihen oder eine Anleihe beim eigenen Unternehmen machen, empfiehlt es sich, die diesbezüglichen Vereinbarungen zu Papier zu bringen. Dies verhindert, dass sich hinterher Undeutlichkeiten und Streitigkeiten ergeben, und die Schriftform kann bei einer schlechten finanziellen Lage des Schuldners ebenfalls einen wirksamen Schutz darstellen.

In einem ordnungsgemäßen Gelddarlehensvertrag gilt es, nachstehenden Fragen Aufmerksamkeit zu widmen: Wann ist ein Betrag zurückzuzahlen, wohl oder nicht in Raten; werden Zinsen geschuldet und wenn ja, welche Zinsen sind zu leisten. Wichtig ist auch, ob eine Sicherheit angesichts des Geldgebers geleistet wird. Gibt es einen besonderen Grund für das Gelddarlehen, so wäre es vernünftig, diesen in den Erwägungen des Gelddarlehensvertrags deutlich festzuhalten. Dies kann verhindern, dass sich im Nachhinein seltsame Diskussionen ergeben. Und denken Sie daran, es ist möglich, dass Sie sich später mit einem Unbekannten darüber auseinandersetzen müssen, was im Vertrag eigentlich vereinbart worden ist, z.B. wenn der Schuldner verstirbt oder ein Unternehmen, das sich Geld bei Ihnen ausgeliehen hat, erhält einen neuen Eigentümer.

Wie kann man die Chance einer Rückzahlung möglichst groß gestalten? Ein Pfandrecht an Geschäftsanteilen, am Inventar oder Vorrat eines Unternehmens, das Geld bei Ihnen leiht, wird auch im Konkursfall Bestand haben, und ist daher attraktiv. Sonstige Vereinbarungen, die sich in Gelddarlehensverträgen finden, sind: Ein Vorzugsrecht zum Kauf des Unternehmens zu einem vorab festgesetzten Preis; die Bestimmung, die besagt, dass die gesamte Forderung sofort fällig ist, wenn die Zahlungstermine nicht eingehalten werden; ein Bußgeld, das geschuldet wird, wenn die Zahlungstermine nicht pünktlich eingehalten werden; eine solidarische Bürgschaft durch einen Dritten; die Pflicht, eine Bankbürgschaft zur erteilen, oder das Recht bei einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung unverzüglich eine Bankbürgschaft zu fordern.

Auch bei sehr guten Verhältnissen zwischen Darlehensnehmer und Geldgeber empfiehlt es sich, eine Sicherheitsleistung angesichts desjenigen zu erbringen, der das Geld ausleiht. Wenn Geld bei Familienmitgliedern ausgeborgt wird und im Nachhinein eine Insolvenz folgt, wäre es besonders erfreulich, wenn diese Angehörigen bei einem Insolvenzverwalter nicht das Nachsehen haben. Wird Geld an die eigene Gesellschaft ausgeliehen, die später Insolvenz wird, so ist es gut, dass gültige Pfandrechte oder ein gültiges Erwerbsrecht begründet worden sind.

In der Praxis gehen Gelddarlehen und Vereinbarungen über die Tilgung alter Schulden wohl noch einmal ineinander über. Auch in einem solchen Fall sind eigens angepasste schriftliche Abmachungen wünschenswert und vernünftig. Bringen Sie auf jeden Fall die Vereinbarungen - auch wenn gute Verhältnisse vorliegen – deutlich zu Papier, dies verhindert, dass sich nachträgliches Bedauern einstellt oder dass sich Streitigkeiten ergeben.