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Personendatenschutz bei Onlineshops

Die Privatsphäre ist für viele Menschen und dadurch auch für viele Unternehmen ein wichtiges Thema. Für IT-Anwälte ist Datenschutz eines der Schwerpunktthemen der heutigen Zeit. Was muss ein Unternehmen mit Onlineshop bezüglich des Personendatenschutzes beachten?

In den Niederlanden gibt es kein allgemeines Gesetz über die Privatsphäre. Es bestehen verschiedene Gesetze die alle einen bestimmten Aspekt der Privatsphäre regeln. Das bekannteste und wichtigste Gesetz, auch für Unternehmen, ist 'de Wet Bescherming Persoonsgegevens' (Gesetz WBP) was übersetzt soviel wie ʽdas Gesetz zum Schutze der Personendaten‘ bedeutet.

Dieses Gesetz WBP regelt, unter welchen Voraussetzungen Personendaten zum Beispiel durch ein Unternehmen verarbeitet werden dürfen. Personendaten sind alle Daten die zurück zu führen sind auf eine Person. Die bekanntesten Vorbilder sind Namen- und Adressdaten. Dabei kann man jedoch auch denken an E-Mail Adressen oder MSN-Accounts. Auch Daten die eine Einschätzung einer Person geben, sowie Daten eines IQ-Tests, gehören dazu. Diese könnte ein Unternehmen nämlich nutzen um jemanden mit einem bestimmten IQ zu selektieren. Auch Fotos sind Personendaten, da ein Unternehmen jemanden anhand eines Fotos erkennen kann.

Wenn ein Unternehmen in den Niederlanden einen Onlineshop anfängt, muss das Unternehmen bestimmte Regeln beachten bei der Verarbeitung der Personendaten seiner Kunden. Der Kunde muss nämlich prinzipiell für jede Verarbeitung seiner Personendaten Zustimmung geben. Zudem hat der Kunde das Recht um alle Informationen die über Ihn gespeichert werden, zu korrigieren oder zu löschen. Wenn man als Unternehmen Personendaten verarbeitet muss man seinen Kunden darlegen, wie man dabei vorgeht.

Personendaten dürfen also nur in Übereinstimmung mit dem Gesetz WBP durch ein Unternehmen verarbeitet werden. Fragt das Unternehmen den Kunden online um Angabe von Personendaten, dann muss der Kunde vorher über die Speicherung seiner Daten informiert werden. Ein im Internet verfügbares Anmelde- oder Bestellungsformular muss demnach eine solche Warnung enthalten.

Es ist untersagt um E-Mail Adressen von Kunden, die die Internetseite des Unternehmens besuchen, zu sammeln mit dem Ziel, diese Kunden zukünftig per E-Mail zu kontaktieren. Dies ist natürlich anders, wenn Parteien dies miteinander vereinbaren. So darf Microsoft zum Beispiel die E-Mail Adressen aller Besitzer eines Hotmail-Accounts anschreiben, da die Kunden über Ihr Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hotmail ihre Zustimmung dafür gegeben haben.

Wenn Sie als Unternehmen in den Niederlanden einen Onlineshop anfangen, müssen Sie also bestimmte Regeln beachten bei der Verarbeitung von Personendaten. Zudem ist es sinnvoll, diesen Punkt in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berücksichtigen. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schließlich auf den Personendatenschutz abgestimmt werden.

Smart Advocaten ist Ihnen gerne hierbei behilflich, so dass Sie sich vollständig auf den Online Verkauf Ihrer Produkte konzentrieren können.