Antirunzelcreme

Kosmetikkonzern Vichy macht Werbung für eine Antirunzelcreme mit einem lange anhaltenden liftenden Effekt. Irreführend, so die Erstellerin eines Fernsehprogramms. In den Zeitungen ED und Volkskrant stand, dass die Werbekommission (RCC) die Werbung auch für irreführend halte.

Vichy hat Berufung eingelegt: Die Firma kann den Erfolg der Antifaltencreme mit wissenschaftlichen Beweisen nachweisen. Aber dieser Beweis soll geheim bleiben. Womöglich möchte die Konkurrenz über ein solches Beschwerdeverfahren die Geheimformel herausfinden?!

Die Hauptregel besteht darin, dass Werbung übertreiben darf, dies geschieht täglich. Andererseits gibt es immer mehr Vorschriften und Regeln von Brüssel und Den Haag aus, um Verbraucher zu schützen. Seit einigen Jahren überprüft die Verbraucheraufsichtsbehörde (CA) die Einhaltung von Verbraucherrechten. Wenn viele Beschwerden bei der Werbekommission eingereicht werden, kann die Verbraucheraufsichtsbehörde in Erscheinung treten und können riesige Geldstrafen verhängt werden.

Andererseits, wenn eine Beschwerde keineswegs zutrifft, so findet die Werbekommission häufig doch noch einen Vorwurf und erteilt nachträglich eine Verwarnung. Weshalb sollte man es als Unternehmen dennoch versuchen, sich zur Wehr zu stellen? Na ja, Antirunzelcreme, die keine Wirkung zeitigt, lässt sich natürlich schwieriger verkaufen. Aber mittlerweile stehen wir vor einem einen echten Gesetzesdschungel mit sich überlappenden bürokratischen Regeln, in denen sich Unternehmen leicht verheddern können. Um die Hälfte weniger wäre durchaus angesagt, aber Verbraucher sind wohl besser geschützt und die Journalisten können herrlich sensationelle Programme damit füllen. Und wer weiß… womöglich hatte dieser Journalist wohl recht. Die Berufung folgt.

Mittlerweile nutze ich NIVEA, wenn ich spröde Hände im winterlichen Wetter bekomme und berate ich Unternehmer über all diese Regeln.