Als Geschäftsführer in einer niederländischen Niederlassung
Vor kurzem halfen wir einer Mandantin mit der Erstellung eines in Deutschland unbekannten Arbeitsvertrages. Ein deutsches Unternehmen mit einer niederländischen Tochtergesellschaft wollte einen satzungsmäßigen Geschäftsführer für diese Tochter einstellen.
In den Niederlanden gilt, dass der satzungsmäßige Geschäftsführer immer ein duales Rechtsverhältnis zu seiner Firma hat. Er hat zum einen ein unternehmensrechtliches Verhältnis als Organ der Gesellschaft, zum anderen ist er jedoch auch Arbeitnehmer der Firma und unterliegt die Beziehung auch dem niederländischen Arbeitsrecht.
Wir halfen unserer Mandantin bei der Erstellung des zweisprachigen Arbeitsvertrages für den satzungsmäßigen Geschäftsführer nach niederländischem Recht. Inzwischen ist er offiziell als Geschäftsführer ernannt und leitet das niederländische Tochterunternehmen unserer Mandantin.