Antrag auf Kündigungsgenehmigung nach Verweigerung Wiedereingliederung mitzuwirken

Meine Mandantin, eine GmbH, hatte ab dem 1. September 2010 einen Mitarbeiter in der Eigenschaft als Senior-Accountmanager eingestellt. Seit Januar 2011 war der Arbeitnehmer regelmäßig wegen seiner Gesundheitssituation und der Gesundheitssituation seiner Freundin abwesend. Im Januar 2012 hat er seine Abwesenheit einige Male nicht gemeldet. Letztendlich hat sich der Arbeitnehmer – in gegenseitiger Beratung mit meiner Mandantin – krankgemeldet.

Es ist meiner Mandantin nicht mehr als nur ein einziges Mal gelungen, sich telefonisch mit dem Arbeitnehmer in Verbindung zu setzen, nachdem er zum Termin beim Betriebsarzt erschienen war. Meine Mandantin hat den Arbeitnehmer mehrmals darauf hingewiesen, dass es von Bedeutung sei, die Termine beim Betriebsarzt zu erfüllen. Der Arbeitgeber gab keinerlei Reaktionen mehr ab. Auch ist der Arbeitnehmer ohne nähere Nachricht nicht zu den Vorstellungen beim Betriebsarzt erschienen. Der Betriebsarzt riet in der Problemanalyse zu einem Wiedereingliederungsverfahren. Dabei wurde geraten, die eigenen Tätigkeiten wiederaufzunehmen. Von Bedeutung sei, dass meine Mandantin und der Arbeitnehmer zusammen regelmäßig die Lage beurteilen und den Fortgang der Wiedereingliederungsabmachungen besprechen würden. Meine Mandantin hat versucht, sich zwecks eines Strategieplans an den Arbeitnehmer zu wenden, aber leider hat der Arbeitnehmer keinerlei Reaktion gezeigt.

Im Namen meiner Mandantin habe ich den Arbeitnehmer mehrmals aufgefordert, sich beim Arbeitgeber und dessen Betriebsarzt zu melden und an der Wiedereingliederung mitzuwirken. Dabei habe ich im Namen meiner Mandantin den Arbeitnehmer aufgefordert und verwarnt, dass meine Mandantin sein Gehalt einstellen würde, wenn er seine Wiedereingliederungsverpflichtungen nicht erfüllen würde. Eine Reaktion seitens des Arbeitnehmers blieb aus.

Da meine Mandantin infolge der Tatsache, dass der Arbeitnehmer nicht gewillt war, an seiner Wiedereingliederung mitzuwirken, in ihrer Geschäftstätigkeit gehindert wurde und auch keinerlei Vertrauen mehr in ihren Arbeitnehmer setzte, habe ich namens der Mandantschaft einen Kündigungsantrag bei der Ausführungsinstanz UWV-Werkbedrijf eingereicht. Das Arbeitsverhältnis konnte auf diese Weise nicht länger mit dem Arbeitnehmer fortgesetzt werden und meine Mandantin war dazu gezwungen, die Einwilligung der UWV-Werkbedrijf zur Kündigung des Arbeitsvertrages einzuholen.

Die UWV-Werkbedrijf hat versucht, im Rahmen des rechtlichen Gehörs an den Arbeitnehmer heranzutreten. Eine Reaktion seitens des Arbeitnehmers blieb nach wie vor aus. Daraufhin wurde der Kündigungsantrag seitens meiner Mandantin bewilligt. Anschließend habe ich im Namen meiner Mandantin das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers unter Beachtung einer ordnungsgemäßen Kündigungsfrist gekündigt.

Ihre Anwälte