Fristlose Kündigung über Umwege
Eine fristlose Kündigung hat katastrophale Folgen für den Arbeitnehmer. Damit wird der Arbeitsvertrag sofort aufgelöst. Der Arbeitnehmer erhält dann nicht nur keinen Lohn mehr, sondern kann auch im Prinzip nicht mehr auf eine WW-Unterstützung hoffen ( da er selber an seiner Arbeitslosigkeit Schuld ist). Der Arbeitnehmer hat dann nur noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (soweit er hierfür in Frage kommt).
Wegen dieser katastrophalen Wirkung für den Arbeitnehmer, wird die fristlose Kündigung auch das schlimmste (das ultimative) Sanktionsmittel genannt, das dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Darum darf der Arbeitgeber hiervon nur in sehr besonderen Situationen gebrauch machen.
Auch wenn Richter eine fristlose Kündigung kritisch beurteilen, gibt es immer noch Arbeitgeber die meinen, dass sie mit einer fristlosen Kündigung die Beendigung eines Arbeitsvertrages erzwingen können. Ein Klient von mir musste dies vor kurzem am eigenen Leib erfahren. Zum Glück steckten die Richtet beim Amtsgericht und Landesgericht hier einen Stock vor. Dieser Klient nahm eine Zeit später Kontakt mit mir auf. Grund hierfür war, dass sein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag gekündigt hatte. Obwohl der Arbeitnehmer im Gespräch mit dem Arbeitgeber seine finanzielle Situation deutlich gemacht hat, sprach der Arbeitgeber im Kündigungsbrief von einer gemeinsamen Entscheidung.
Während des Gespräches mit dem Klienten wurde mir schnell deutlich, dass es sich um eine besondere Situation handelte. Nicht nur der Klient, sondern auch der Arbeitgeber hatten eine ausländische Nationalität. Darüberhinaus lebte keine Partei in den Niederlanden und keiner sprach Niederländisch (es wurde nur in Englisch kommuniziert). Hinzu kam, dass der Arbeitnehmer eine hohe Position mit entsprechendem Gehalt bekleidete. Als dem Arbeitgeber deutlich wurde, dass seine Kündigung keine Grundlage hatte, ließ er den Arbeitnehmer wieder seinen Dienst aufnehmen. Daraufhin griff der Arbeitgeber zu anderen Handlungsweisen um sein Ziel zu erreichen.
So wurde der Arbeitnehmer, der vorher viel Arbeit im Ausland verrichtete, verschoben um mindestens 4 Tage die Woche in der Geschäftsstelle in Eindhoven zu arbeiten. Diese Verschiebung wurde damit gerechtfertigt, dass sie notwendig für die Umsetzung des neuen Verbesserungsplans des Arbeitgebers war. Mein Klient bezweifelte, dass er unzureichend funktioniert habe. Er verwies diesbezüglich unter anderem auf eine gewaltige Lohnerhöhung, die ihm innerhalb des relativ kurzem Dienstverbandes von 9 Monaten verliehen wurde. Nach Überlegungen zusammen mit mir, entschied er sich, der Instruktion zu folgen und nach Eindhoven zu gehen.
Dies viel ihm jedoch nicht leicht. In Eindhoven konstatierte mein Klient, dass seine Versetzung nach Eindhoven nicht notwendig war für die Umsetzung des Verbesserungsplans. Es war ein Trick. Mein Klient kam mehrere Male für eine Woche von Frankreich nach Eindhoven um zu arbeiten. Der besagte Verbesserungsplan wurde nicht realisiert. Außerdem fanden überhaupt keine Gespräche bezüglich der Leistung des Klienten statt. Die einzige Kontrolle/Kommunikation die stattfand, war die Kontrolle, ob mein Klient auch alle nötigen Stunden in der Geschäftsstelle in Eindhoven anwesend war.
Was er in dieser Zeit tat, interessierte den Arbeitgeber nicht. Noch schlimmer. Es wurden alle Arbeiten von ihm abgezogen und ihm keine neuen Aufgaben überlassen. Als der Arbeitgeber auf die wiederholte Bitte des Klienten, sich weigerte einen Verbesserungsplan aufzustellen und ihm neue Aufgaben zu geben, konnte er sich nicht mehr aufraffen um nach Eindhoven zu fahren. Dies war der Moment, auf den der Arbeitgeber gewartet hatte. Er sah die Chance um die gewünschte Beendigung des Arbeitsverhältnisses doch noch umzusetzen; er schickte meinem Klienten die fristlose Kündigung. Da mein Klient sich nicht einverstanden erklärte, hat sich mein Klient mit Erfolg an die richterliche Macht gewendet. Er fragte nach der Weiterzahlung seines Lohns.
Sowohl das Amtsgericht, als auch das Landesgericht (der Arbeitgeber hatte Berufung eingelegt, gaben dem Klienten Recht, da sie auch der Meinung waren, dass die fristlose Kündigung haltlos war. Sie urteilten, dass der Arbeitnehmer Recht auf seinen Lohn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses hatte, zuzüglich der gesetzlichen Erhöhung (7:625 BW) und den gesetzlichen Zinsen, sowie der Vergütung der durch den Klienten gemachten Prozesskosten.
Auch wenn beide Instanzen dies nicht deutlich sagen, ist nach meiner Meinung nach aus den Urteilen abzuleiten, dass die Richter verstanden haben, dass der Arbeitgeber die Situation absichtlich kreiert hat um sein Ziel der Beendig.