Jurist einer bekannten Anwaltsfamilie doch noch zur Zahlung gezwungen
Vor einiger Zeit habe ich mit einem Konkursantrag eine Forderung an einen Juristen aus einer bekannten Anwaltsfamilie für eine Mandantin einkassiert. Diesem Forderungsantrag war in einem Gerichtsurteil stattgegeben worden, wogegen keine Berufung eingelegt worden war, so dass feststand, dass die von ihr hervorgebrachte Forderung ihr zustand. Auch eine der von uns aufgefundenen unterstützenden Forderungen stand nicht mehr zur Diskussion. Nichts schien dem Konkursverfahren denn auch etwas anhaben zu können.
Während der Behandlung der Sache erhob sich plötzlich eine Diskussion zwischen meiner Mandantin und dem anderen Gläubiger über die Frage, wer denn den Konkursantrag einreichen würde. Sowohl meine Mandantin wie der von uns gefundene Gläubiger gedachten nämlich selbst den Konkurs zu beantragen. Auf diese Weise wollten sie verhindern, dass der Schuldner dem Antragssteller bezahlen würde und die übrigen Gläubiger leer ausgehen lassen würde. Letztendlich haben beide Parteien den Konkurs beantragt und sich gegenseitig zum Mitschuldner ernannt.
Weil der Jurist aus der bekannten Anwaltsfamilie vermutlich vorherkommen sah, dass das Gericht den Konkurs wahrscheinlich verhängen würde, wenn er zur Verhandlung erscheinen würde, hat er – obwohl nach wie vor auf der Suche nach Ausflüchten – dennoch klein beigegeben und sowohl die Forderung meiner Klientin wie auch die Forderung des anderen Gläubigers bezahlt. Ob die übrigen Gläubiger auch eine Zahlung erhalten haben, ist mir nicht bekannt. Wenn Sie keine weiteren Rechtsmaßnahmen getroffen haben, erachte ich die Chance darauf nicht groß.