Durchstarten nach Konkurs vorher geregelt

Ein Mandant mit zwei GmbHs in zwei verschiedenen Städten gelangte zu der Erkenntnis, dass eine der zwei Niederlassungen nicht florierte; wegen der Krise wurde zu wenig verkauft. Er befasste sich mit einem Teilbereich des Baugewerbes. Für einen Teil seiner Aktivitäten hatte er einen Käufer aufgetrieben und einen anderen Teil der Aktivitäten gedachte er selbst über seine andere GmbH fortzusetzen. Mittlerweile häuften sich seine Schulden, wegen der zu hohen Miete und auch wegen einiger langwierig erkrankter Arbeitnehmer. Und es gab noch weitere Probleme, aber es würde zu weit führen, sie alle zu erörtern.

Um sich von einem zu teuren Mietvertrag und von unbezahlbaren Arbeitnehmern lossagen zu können, musste die eigene Insolvenz beantragt werden, allerdings geht man dann auch das Risiko ein, dass der Insolvenzverwalter alles an einen anderen verkauft. Und das war eben nicht die Absicht.

Letztendlich habe ich einen deutlichen und einfachen Vertrag zwischen der Gesellschaft, die eine Woche später aufgrund des eigenen von mir eingereichten Insolvenzantrages in Insolvenz wurde, und

dem gefundenen Käufer abgeschlossen. Ich habe es dem Käufer “verboten”, die Erwerbssumme zu zahlen, bevor die Insolvenz verhängt worden war. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Aktivitäten und Sachen, die mein Mandant für seine andere GmbH erstehen wollte, vom Dritten, an den das Unternehmen verkauft war, weiterverkauft werden würden.

Die Insolvenz wurde verkündet und der Insolvenzverwalter hat genau die logische Wahl getroffen, die wir vorhergesehen (und erhofft) hatten und nach einigen geringfügig modifizierten Abmachungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Räumung des Ladens und der Kündigung des Mietvertrages durch den Insolvenzverwalter konnte die Erwerbssumme überwiesen werden und war die beabsichtigte Abwicklung unter Dach und Fach.

Der Insolvenzverwalter konnte so erwirken, dass die Schuldner noch etwas von ihrem Geld zurücksahen, und der vorab gefundene Käufer setzte die wichtigsten Aktivitäten fort, so dass eine Anzahl Arbeitnehmer wiederum einen Job erhielten. Mein Mandant konnte kurz danach die von ihm ins Auge gefassten Geschäftstätigkeiten fortsetzen.

Auch bei schlechten Voraussichten können Probleme mit Kreativität, praktischem Vorgehen und dem Einstecken eines gehörigen Verlustes beschränkt werden und manchmal sogar gelöst werden. Wenn man bloß nicht untätig bleibt.