Jurist aus prominenter Anwaltsfamilie zur Zahlung gezwungen
Im Rahmen eines Insolvenzantrages hatte ich den Auftrag erhalten, einen Geldbetrag von einem Mitglied einer in den Niederlanden sehr bekannten und prominenten Juristenfamilie einzutreiben. Die Mandantin hatte bereits einen richterlichen Titel und die Gegenseite hatte gegen dieses Urteil keine Berufung eingelegt. Damit stand fest, dass der Anspruch der Klägerin berechtigt war. Daneben hatten wir eine Stützforderung gefunden, auch dieser Anspruch war nun richterlich bestätigt. Es schien, als sei das Insolvenzverfahren nun nicht mehr aufzuhalten.
Während der Behandlung der Angelegenheit entstand plötzlich eine Diskussion zwischen meiner Mandantin und den anderen Gläubigern über die Frage, welche Partei den Insolvenzantrag einreichen soll. Sowohl meine Mandantin als auch der von mir gefundene Gläubiger wollten selber die Insolvenz beantragen. Auf diese Art und Weise wollten beide Parteien vermeiden, dass der Schuldner nur den Kläger im Insolvenzverfahren bezahlt und der andere Gläubiger 'im Regen stehenbleibt'. Letztendlich haben beide Parteien zusammen mit dem jeweils anderen als Mit-Gläubiger die Insolvenz des Schuldners beantragt und dieses Problem damit umgangen.
Da der Schuldner vermutlich vorhersah, dass der Richter seine Insolvenz aussprechen würde, wenn er es auf eine Verhandlung ankommen lassen würde, entschied er sich – nach vielen Ausflüchten und Verzögerungen – doch dafür, unsere Forderung und die des Mitgläubigers zu bezahlen. Ob die anderen Gläubiger auch ihr Geld bekamen, ist mir nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass diese - ohne weiterführende Maßnahmen - das Nachsehen hatten.