Brennendes Haus und brennende Finger
In gehöriger Panik rief ein Mann mich an, weil seine Wohnung soeben abgebrannt sei und ein Versicherungsexperte bei ihm auf der Matte stehe, der ihm allerhand komische Fragen stelle. Dieser Sachverständige gab anschließend einen suggestiven Bericht ab, womit aus allerhand erklärlichen und unerklärlichen Gründen suggeriert wurde, der Mann hätte seine Wohnung selbst in Brand gesetzt; dass eine überwollende Person das Gartentor niemals hätte öffnen können; dass ein bis zur Unkenntlichkeit verbranntes Blatt den Beweis für eine Hanfzucht sei und dass somit keine Deckungszusage erteilt werden würde.
Wenn die Elektrizität zu dem Moment des Feuers abgeschlossen ist, so lässt sich schwerlich behaupten, dass ein Kurzschluss in einer nicht existierenden Hanfzucht die Ursache für den Brand sei. Es verhält sich auch nicht zu dem Vorwurf, der Brand wäre selbst angezündet
worden, aber manche Versicherungsexperten sind eben sehr kreativ. Natürlich war die Sache noch viel komplizierter, aber allerdings wird aufgezeigt, wie man ins Hintertreffen gerät, wenn ein Versicherungsexperte gleich nach dem Feuer Untersuchungen anstellt, und zwar in der festen Absicht, Argumente zu finden, die eine Verpflichtung zur Auszahlung der Versicherungsgelder untergraben.
Aus dem Bericht des von uns eingeschalteten Gegenexperten – Krantz und Polak – ging klipp und klar hervor, dass die Untersuchungsmethoden des Versicherungsexperten überhaupt nichts taugten. Auf meine Bitte hin war dieser Gegenbericht wissenschaftlich sehr solide untermauert. Grund für das Gericht, einen dritten Experten zu bestellen, der die beiden Berichte kritisch unter die Lupe nehmen würde.
Jetzt sind wir wieder bei der Hauptregel gelandet; es gab ein Feuer, es gab eine Feuerversicherung und wenn der Versicherer nicht auszahlen will, wird er den Nachweis erbringen müssen, dass ein triftiger Grund besteht. Wäre der Mann nicht sofort zu einem Anwalt gegangen und wäre der Gegenexperte nicht zu Rate gezogen, so hätte er nicht die geringste Chance gehabt, eine Schadensvergütung einzuheimsen.