Der haftbar gemachte Geschäftsführer
Nachdem eine Stiftung, die Nachbarschaftsprojekte betreute, Konkurs machte, beschloss ein riesig netter Kerl (unser Mandant) die Aktivitäten über eine GmbH fortzusetzen und kaufte er das Inventar und dergleichen von dem Konkursverwalter ab. Eine großartige Initiative für die Nachbarschaft, aber einige Jahre danach ging auch seine Gesellschaft in Konkurs und wurde er vom Konkursverwalter haftbar gemacht. Dieser hat ihm mangelhafte Verwaltung vorgeworfen.
Im Namen meines Mandanten habe ich mich ausführlich gegen sämtliche Vorwürfe zur Wehr gesetzt, obwohl ich wusste, dass es ungewiss war, ob ich damit einen Erfolg vor Gericht verzeichnen würde. Es war aber durchaus ein netter Kerl, ein aktiver Macher und eben kein Buchhalter, und das ist manchmal eher ein Nachteil.
Zugleich machte ich einen Vorschlag, der darin bestand, sich von den Schulden loszukaufen. Der Konkursverwalter wies diesen zurück und hielt den Vorschlag für zu niedrig. Daraufhin habe ich mich erneut mit allen möglichen Argumenten und Informationen, die ich auftreiben konnte, zur Wehr gesetzt und ihm einen neuen Vorschlag vorgelegt, wobei ich anhand einer Übersicht der Schulden, Besitztümer und Einnahmen nachgewiesen habe, dass es nichts mehr zu holen gäbe. Dass meine Informationen stimmten, wurde mit einer Steuererklärung untermauert.
Nach noch einigen Schreiben hin und her war der Konkursverwalter, dem diese Diskussion mittlerweile leid war, endlich mit einem Loskaufen einverstanden, und zwar gegen einen Bruchteil seiner ursprünglichen Forderung, und wurde meinem Mandanten ein langwieriges und teures Verfahren erspart. Mit Recht übrigens, denn bei meinem Mandanten war nicht mehr viel zu holen. Überaus erfreulich, denn der Ablauf eines Verfahrens war ungewiss und in Anbetracht des Burnouts, der meinem Klienten zu schaffen machte, war die Spannung für ihn schwer zu ertragen. So hatte ich einen zufriedenen Mandanten und er Ruhe im Kopf.