Aufstellen des Vertrages

Ein Arbeitsvertrag formt die Basis der Arbeitsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch Absprachen im Vertrag festzulegen, wissen beide Parteien welche Rechte und Pflichten gelten.

Der Ausgangspunkt für das Aufstellen des Arbeitsvertrages ist, dass Arbeitgeber- und Nehmer selber entscheiden dürfen, was sie in den Vertrag aufnehmen. Trotzdem legt das Gesetz einige Bedingungen an den Arbeitsvertrag fest, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienen. Unser Rat ist, ausstreichend Vorsicht und Überlegung an das Aufstellen des Arbeitsvertrages zu legen.

In einem Arbeitsvertrag können unter anderem die folgenden Absprachen gemacht werden.

1. Die Art des Vertrages

Mit kann unter anderem an einen Arbeitsvertrag für befristete oder unbefristete Zeit gedacht werden. Aber auch an Verträge eines Vermittlungsbüros.

2. Die Dauer des Vertrages

Ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer können verschiedene Vertragstermine in den Vertrag aufnehmen. Von kurzen (Saisonbezogene Termine) bis zu langen Terminen und für die Dauer eines Projektes.

3. Kündigungstermin

Ein Arbeitnehmer der kündigen will, ist meistens an einen Kündigungstermin von einem Monat gebunden. Ein längerer Kündigungstermin ist möglich, wenn dieser so im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Im Gesetz ist aufgenommen, dass für einen Arbeitnehmer der Kündigungstermin nie länger als 6 Monate sein darf. Der Kündigungstermin ist für den Arbeitnehmer wie folgt geregelt:

Dauer Dienstverband Kündigungstermin
Kürzer als 5 Jahre 1 monate
  5 bis 10 Jahre 2 monate
10 bis 15 Jahre 3 monate
15 Jahre oder länger 4 monate

 

 

 

 

 

4. Arbeitszeiten

Die Parteien können im Arbeitsvertrag speziell festlegen, zu welchen Zeiten der Arbeitnehmer arbeitet. Der Arbeitnehmer kann zum Beispiel in Schichten arbeiten oder nicht am Wochenende bzw. freitags immer frei haben. An individuelle Absprachen die festgelegt werden im Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer gebunden.

5. Arbeitsbedingungen

Arbeitsbedingung sind zu verteilen in primäre und sekundäre Arbeitsbedingungen. Die Dinge die beinahe immer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgesprochen werden, sind primäre Arbeitsbedingungen. Dies umfasst den Lohn oder die Anzahl der Stunden, die der Arbeitnehmer arbeitet. Sekundäre Arbeitsbedingen ergänzen die primären Arbeitsbedingungen; wie zum Beispiel Spesen und Vergütungen, freie Tage und das Firmenauto.

6. Probezeit

Es ist nicht verpflichtet, eine Probezeit in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Daneben ist eine Probezeit in Arbeitsverträgen mit einer Dauer von weniger als 6 Monaten nicht möglich. Eine Probezeit darf daneben nicht länger als 2 Monate andauern und muss schriftlich festgehalten werden.

7. Wettbewerbsverbote

Ein Wettbewerbsverbot beschränkt den Arbeitnehmer in seiner Freiheit, nach Ende des Arbeitsvertrages auf einer bestimmten Weise bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten oder sich selbstständig zu machen. Eine Beziehungsklausel verbietet einem Arbeitnehmer, um nach Ende des Arbeitsvertrages Kontakt mit Beziehungen und Partnern des Arbeitgebers zu halten.

8. Geheimhaltung

Es kann von großer Wichtigkeit für einen Arbeitgeber sein, dass ein Arbeitnehmer vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterreicht. Es ist von Wichtigkeit, dass ein Arbeitgeber ausdrücklich an den Arbeitnehmer mitteilt oder, dass der Arbeitnehmer aus den Umständen ableiten musste, dass die Informationen vertraulich sind.  Der Arbeitgeber kann eine Strafzahlungsklausel bezüglich des Vernachlässigens der Geheimhaltung in den Vertrag aufnehmen.

Wenn Sie Absprachen zu Beginn der Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht festhalten, kann dies weitreichende Folgen haben. Ein guter Arbeitsvertrag bildet juristische Sicherheiten und kann Problem umgehen. Wir kontrollieren zusammen mit Ihnen alle Möglichkeiten. Hierdurch haben Sie schnell und lückenlos einen  maßgeschneiderten Arbeitsvertrag.

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