Kettenhaftung

Mit dem 1. Juli 2015 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Scheinkonstruktionen für Arbeitgeber und Auftraggeber in Kraft getreten. In diesem Artikel wird erläutert, was Kettenhaftung für Lohn ist und wann Sie als Auftraggeber, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer hiermit zu tun bekommen.

Außerdem wird erläutert, wann Arbeitnehmer ihre Auftraggeber haftbar machen können und wie Auftraggeber die Haftung ausschließen können.

Es sind verschiedene Parteien, die in der Kettenhaftung eine Rolle spielen. Es geht um Haupt-Auftraggeber, Haupt-Annehmer, Unter-Annehmer, Auftragsbüros oder Arbeitgeber und die Auftragskräfte oder Arbeitnehmer.

Sie können als Betrieb an einen anderen Betrieb den Auftrag erteilen, um für Sie Arbeiten zu verrichten. Dieser Unter-Annehmer kann dann entscheiden, um Personal einzusetzen, welches die Arbeiten ausführt. Manchmal ist dieses Personal im Dienst eines Auftragsbüros. Hierdurch entsteht eine Kette aus verschiedenen Parteien. Alle Glieder dieser Kette sind für den Lohn der Arbeitnehmer verantwortlich. Wenn der Lohn an den Arbeitnehmer nicht bezahlt wird, kann der Arbeitnehmer jede Partei für die Zahlung des Lohns haftbar machen. Dies ist im Kern, was die Kettenhaftung für Lohn beinhaltet.

Es müssen drei Kriterien erfüllt sein. Es muss sich um eine Kette aus Betrieben handeln, wovon jeder einen Teil der Arbeit oder der Aufgabe ausführen. Hierbei darf es sich auch um ausländische Betriebe handeln. Zwischen den verschiedenen Betrieben müssen Aufgabenübereinkommen oder Übereinkommen der Annahme von Arbeit für die Ausführung vorliegen. Das dritte Kriterium ist, dass der Arbeitnehmer der letztendlich die Arbeit verrichtet, die Arbeit nicht oder nicht vollständig empfängt. Die Kettenhaftung gilt nicht bei Kaufverträgen, wenn Selbständige ohne Personal eingeschalten werden um die Arbeit zu verrichten oder wenn eine Privatperson den Betrieb mietet, um die Arbeit auszuführen.

Der Arbeitnehmer kann bei Kettenhaftung also jedes Glied der Kette ansprechen, sobald er keinen Lohn erhält. Die verschiedenen Glieder können diese Haftung zum folgenden Kettenglied weiterreichen, bis das der Haupt-Auftraggeber haftbar ist. Dies heißt vorzeitige Haftung.

Als Arbeitnehmer ist es empfehlenswert, um zuerst den eigenen Arbeitgeber oder den direkten Auftraggeber anzusprechen. Wird der Lohn nicht bezahlt, kann der Arbeitnehmer zum nächsten Kettenglied gehen. Wird auch dann der Lohn nicht bezahlt, dann können Sie als Arbeitnehmer zum Gericht gehen und den direkten Arbeitgeber oder Auftraggeber gerichtlich haftbar machen. Wird auch hiernach kein Lohn gezahlt, muss dieser Prozess für das nächste Kettenglied wiederholt werden. Nur wenn der direkte Arbeitgeber nicht auszumachen ist, darf direkt das nächste Kettenglied angesprochen werden. Hierfür ist jedoch eine Erklärung des Gerichtsvollziehers nötig. Dies gilt auch, wenn eine Partei nicht bei der Kamer van Koophandel oder einen anderen ausländischen Unternehmensregister eingeschrieben ist. Oder auch, wenn eine insolvente Partei eine unzureichende Insolvenzsumme besitzt, um den Lohn zu bezahlen.

Es gibt zwei Situationen in denen ein Arbeitnehmer frühzeitiger den Haupt-Auftragnehmer haftbar machen kann. Dies ist, wenn der zu zahlende Lohn nach einem Jahr noch immer nicht bezahlt ist, oder bei ernsthafter Unterbezahlung. In diesen Fällen darf der Arbeitnehmer schon nach 6 Monaten den Haupt-Auftraggeber ansprechen. Von ernsthafter Unterbezahlung ist Sprache, wenn der Arbeitnehmer mindestens 3 Monate lang weniger als die Hälfte vom abgesprochenen Lohn erhalten hat oder der Arbeitnehmer mindestens 3 Monate lang weniger als 70% des Mindestlohns und des Mindesturlaubszuschusses erhält. Die Kette beginnt zu laufen, sobald der Arbeitnehmer eine Forderung bei dem Arbeitgeber eingelegt hat und zu gleicher Zeit den Haupt-Auftraggeber hierüber informiert hat.

Haben Sie als Arbeitnehmer mit einer vergleichbaren Situation zu tun oder sind Sie als Arbeitgeber oder als Unter-Annehmer in eine solche Kette eingebunden und wollen diesbezüglich mehr Informationen? Nehmen Sie dann Kontakt mit mr. Suzanne van Dijsseldonk auf.