Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit

Auf den ersten Blick erscheint ein Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit als die ideale Lösung, wenn es gilt, ein Arbeitsverhältnis auszugestalten, dessen Verlängerung (noch) unklar ist. Zum Beispiel wenn man zuerst einmal abwarten möchte wie der Hase läuft.

Ein Arbeitsvertrag kann für eine klar abgesteckte beschränkte Zeitdauer abgeschlossen werden, z.B. für einige Monate. Er kann jedoch auch für die Dauer eines Projekts oder für die Dauer der Abwesenheit eines zu ersetzenden Arbeitsnehmers abgeschlossen werden. Bedingung ist stets, dass dessen Auslaufen nicht von den Parteien zwischenzeitlich beeinflusst werden kann.

Achten Sie darauf, dass die Probezeitklausel unter Androhung der Nichtigkeit bei einem Arbeitsvertrag von zwei Jahren und weniger nie länger als einen Monat sein darf. Der kollektive Tarifvertrag kann diesbezüglich Ausnahmen machen.

Ein anderer Fallstrick ist die stillschweigende Verlängerung nach dessen Auslaufen, wobei dieselben Arbeitsbedingungen nach wie vor gelten und eine Kündigung sich als lästiger gestalten kann.

Ein Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit wird auf jeden Fall von Rechts wegen in einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit umgewandelt, wenn eine Verlängerung nach Ablauf einer Periode von drei Jahren erfolgt oder wenn der Arbeitsvertrag während dieser Periode zum vierten Male verlängert worden ist.

Zum Schluss wird oft vergessen, dass ein Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit nicht zwischenzeitlich gekündigt werden kann, wenn dies nicht vorher ausdrücklich vereinbart worden ist.