Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit
Wussten Sie, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits im Vorgriff Vereinbarungen über die finanziellen Folgen treffen können, wenn der Arbeitsvertrag aufgelöst wird?
Namentlich bei höheren Managementfunktionen und bei der Heranziehung knapper Arbeitskräfte gestaltet sich dies als ein ideales Bindemittel. Auf diese Weise wird ein eventuelles Kündigungsverfahren für den Arbeitgeber kein unvorhersagbares finanzielles Durcheinander. Und als Arbeitnehmer weiß man am Ende des Dienstverhältnisses auch besser woran man ist.
Für den Arbeitgeber empfiehlt es sich, namentlich bei einem Arbeitsvertrag von längerer Dauer die Art der zu leistenden Tätigkeiten weiträumig zu beschreiben. Bei einer eventuellen Reorganisation ist es dann einfacher, einen Funktionswechsel des Arbeitnehmers durchzuführen. Der Arbeitnehmer hat dagegen ein Interesse daran, eine möglichst genaue und detailreiche Beschreibung der zu leistenden Tätigkeiten zu erhalten. Er braucht sich dann weniger schnell mit einer alternativen Funktion zu begnügen.