LKW-Fahrer
Ausländische Lkw- Fahrer, die für niederländische Transportunternehmen arbeiten, sollten genau nachprüfen, ob ihnen nicht mehr Lohn zusteht als auf dem Gehaltszettel steht. In den Niederlanden ist der Tarifvertrag "Güterbeförderung auf Straßen und Vermietung von mobilen Kränen" für Fernfahrer allgemein verbindlich erklärt. Zusätzlich wird dieser Tarifvertrag oft im Arbeitsvertrag als Grundlage vereinbart. Das bedeutet, dass die Regeln des Tarifvertrags für alle Mitarbeiter gelten! Also auch für die ausländischen Fahrer.
Die CAO gilt häufig auch für ausländische Lkw-Fahrer mit einem ausländischen Arbeitsvertrag, die vorübergehend in den Niederlanden arbeiten, sowie für LKW- Fahrer, die als Leiharbeiter für eine Agentur arbeiten, die ihren Sitz im Ausland hat.
Im Tarifvertrag stehen verpflichtende Bestimmungen über die Funktionseinstufung des Arbeitnehmers, die Höhe des Grundgehaltes und die Ausbezahlung der Überstunden. So gilt für Fahrer ohne jegliche Berufserfahrung grundsätzlich die Lohnstufe D0 oder EO. Für jedes Jahr Arbeitserfahrung wird eine Lohnstufe hinzugerechnet. Die höchste Stufe ist D5 oder E5, diese gilt für Fahrer mit fünf oder mehr Jahren Berufserfahrung. Das Gehalt steigt natürlich mit jeder Lohnstufe.
Ferner sieht der Tarifvertrag vor, dass Überstunden (geleistete Arbeitsstunden von Montag bis Freitag , die die 40 Stunden überschreiten) mit 130% ausbezahlt werden müssen. Für Arbeiten am Samstag oder Sonntag gilt sogar eine Überstundenvergütung von 150% oder 200%.
Leider müssen wir in der Praxis feststellen, dass nicht alle niederländischen Transportunternehmen diese verbindlichen Regelungen gegenüber ihren ausländischen Fahrern korrekt einhalten. Oft werden ausländische LKW-Fahrer (bewusst) in eine niedrigere Lohngruppe eingestuft. Dadurch erhalten sie einen geringeren Grundlohn als ihre niederländischen Kollegen. Dies wirkt sich natürlich auch aus auf die Ausbezahlung von Überstunden, da deren Vergütung auf dem Grundlohn basiert. Auch andere Zuschläge werden nicht immer korrekt berechnet.
Daher gilt: Überprüfen Sie Ihre Lohnabrechnung sorgfältig ! Die Lohnstufe, in der Sie eingestuft wurden, steht dort angegeben. Wenn Sie ein zu niedriges Grundgehalt erhalten, können (und sollten) Sie den ausstehenden Lohn zurückfordern, einschließlich Überstundenvergütungen und Zuschlägen. Sie können den Lohn bis zu fünf Jahre nach Entstehen des Anspruchs fordern. Über den nicht bezahlten Lohn schuldet Ihr Arbeitgeber Ihnen außerdem die gesetzlichen Zinsen und Erhöhung, welche bis zu 50% der Forderung betragen können.
Haben Sie den Eindruck, dass Ihre Lohnstufe nicht stimmt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir bearbeiten diese Art von Lohnforderungen sehr oft und können Sie hierzu kompetent beraten und unterstützen.