Fristlose Entlassung

Es gibt manchmal Situationen, wobei Sie als Arbeitgeber die Präsenz des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nicht länger dulden. Er beleidigt Sie oder Ihre Mitglieder auf ernsthafte Weise, schmeißt mit Sachen, ist zerstörungswütig, hat Betriebseigentümer unterschlagen oder hat wichtige Betriebsgeheimnisse weitergeleitet.

Tipps für den Arbeitgeber

  • Ziehen Sie vorher einen Rechtsanwalt heran, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist: Rufen Sie sofort unter +31 40 284 11 72 an. Oder klicken Sie hier und füllen Sie unser Kontaktformular aus;
  • Hören Sie zuerst den Arbeitnehmer, um unglückliche Missverständnisse auszuräumen.
  • Warten Sie danach nicht mit der fristlosen Entlassung, aber handeln Sie sofort. Seien Sie deutlich;
  • Bestätigen Sie die fristlose Entlassung schriftlich, per Einschreiben und mit Empfangsanzeige. Erwähnen Sie dabei die Gründe, die zu einer fristlosen Entlassung geführt haben;
  • Erwähnen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben, dass Sie sich das Recht vorbehalten, den Schaden;
  • einzuklagen, der sich aus der Entlassung ergibt;
  • Bei Diebstahl oder Gewalt Anzeige bei der Polizei erstatten;
  • Wickeln Sie das Dienstverhältnis unverzüglich finanziell ab. Zahlen Sie die offenstehenden Salden Urlaubstage und Urlaubsgeld sofort aus. Vergessen Sie nicht den Lohnzettel zu verarbeiten.

Wichtiger Hinweis

Als Arbeitgeber sollten Sie nicht leichtfertig mit der fristlosen Entlassung verfahren. In weitaus den meisten Fällen kommt der Arbeitnehmer nicht daran vorbei, eine Rechtsklage auf Wiederaufnahme der Tätigkeiten und auf Gehaltsfortbezahlung zu erheben. Die Gerichte zeigen sich äußerst kritisch, wenn es gilt, die Frage zu beantworten, ob eine fristlose Entlassung gerechtfertigt ist. Es zeigt sich in der Praxis, dass dies nur selten der Fall ist. Erkundigen Sie sich zuerst bei einem Rechtsanwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Tipps für den Arbeitnehmer

  • Vermeiden Sie jeglichen Anlass für eine fristlose Entlassung. Sorgen Sie dafür, dass Sie sich stets verantworten können.
  • Berufen Sie sich unverzüglich auf die Nichtigkeit der fristlosen Entlassung. Melden Sie dabei, dass Sie sich unvermindert für die Leistung der vereinbarten Tätigkeiten verfügbar halten. Machen Sie dies schriftlich per Einschreiben und mit Empfangsanzeige.
  • Bleiben Sie vom Arbeitsplatz fort, so lange Sie dort nicht willkommen sind.
  • Bitten Sie Ihre Kollegen, eine schriftliche Erklärung über die Geschehnisse anzufertigen.
  • Wenn Sie das Gefühl haben, einen Nervenzusammenbruch zu erleiden, so ist sofort ärztliche Hilfe zu erbitten. Fragen Sie Ihren Arzt, ob es Anlass dafür gibt, Beruhigungsmittel vorzuschreiben. Bitten Sie Ihren Arzt dann zugleich um ein medizinisches Gutachten. Gehen Sie erforderlichenfalls gleich zum Psychologen.
  • Bringen Sie für sich selbst und Ihren Rechtsanwalt ihre eigene Geschichte zu Papier. Beziehen Sie dabei die Vorgeschichte mit ein.
  • Nehmen Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist: Rufen Sie sofort unter +31 40 284 11 72 an. Oder füllen Sie unser Kontaktformular aus. Wir nehmen dann so bald wie möglich Kontakt mit Ihnen auf.
  • Lesen Sie den Abschnitt auf dieser Website unter der Schaltfläche "Lohnforderung". Stellen Sie Ihrem Rechtsanwalt die darin verlangten Informationen zur Verfügung.

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