Krankheit und Änderungen Arbeitsrecht

Krankheit und die Änderungen vom Arbeitsrecht und des Arbeitsvertrages

Ein Mitarbeiter ist krank oder arbeitsunfähig, wenn er durch eine körperliche oder geistige Einschränkung nicht mehr fähig ist, seine Arbeit auszuüben. Die Frage, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenüber einander haben und was die Folge von Berufsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ist, wird später erläutert werden.

Daneben ist das Arbeitsrecht am 1. Juli 2015 eingreifend verändert. Welche Veränderungen für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer greifen, werden im Folgenden erläutert.

Daneben wird uns oft die Frage gestellt, ob ein Arbeitsvertrag einseitig verändert werden darf. In einigen Situationen darf der Vertrag geändert werden.

Wenn Sie eine Frage bezüglich des oben Stehenden haben, dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

Krankheit / Berufsunfähigkeit

Wenn ein Arbeitnehmer krank ist, muss der Arbeitgeber maximal 104 Wochen den Lohn weiterzahlen. Der Arbeitnehmer muss minimal 70% des zuletzt verdienten Lohns oder mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Daneben darf der Arbeitgeber zwei Wartetage mit dem Arbeitnehmer absprechen. Dies beinhaltet, dass der Arbeitnehmer die ersten zwei Tage der Krankheit keinen Lohn erhält.

Ein Arzt beurteilt, ob ein Arbeitnehmer geeignet oder ungeeignet ist, um seine Arbeit zu verrichten. Wenn Sie als Arbeitnehmer die Meinung des Arztes bezweifeln, können Sie beim UWV eine zweite Meinung anfragen. Ein Arbeitgeber darf nur die Informationen anfragen, die für die Reintegration des Arbeitnehmers wichtig sind. Während der Dauer der Berufsunfähigkeit sind Arbeitgeber und Arbeitsnehmer verpflichtet, einen Plan über die Reintegration in den Betrieb aufzustellen. An diesem Plan und an seiner Genesung muss der Arbeitnehmer mitarbeiten.

Wenn ein Arbeitnehmer 2 Jahre krank gewesen ist, kann der Arbeitgeber den Dienstverband beenden und eine Kündigungsgenehmigung beim UWV anfragen oder ein Abklärungsvertrag mit dem Arbeitnehmer schließen. Ein kranker Arbeitnehmer erhält nach 104 Wochen eine Vergütung.

Haben Sie Fragen über Krankheit und Berufsunfähigkeit bzw. Reintegration, dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

Veränderung Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht

Seit dem 1. Juli 2015 ist das Arbeitsrecht grundlegend verändert. So wurden unter anderem die Kettenregelungen, das Kündigungsrecht und die Kündigungsvergütungen verändert. Daneben kommt es des Öfteren vor, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag einseitig verändern will. Die Frage ist, ob dies erlaubt ist. Ist zum Beispiel in einem Arbeitsvertrag eine einseitige Änderungsklausel aufgenommen und hat der Arbeitgeber einen deutlichen schwerwiegenden Belang bei der Änderung? Ist keine einseitige Änderungsklausel aufgenommen im Arbeitsvertrag, muss zuerst untersucht werden, ob der Vorschlag des Arbeitgebers redlich (gute Arbeitgeberschaft) ist und, der Arbeitnehmer den Vorschlag aus Gründen der Redlichkeit annehmen muss (gute Arbeitnehmerschaft).

Wenn Sie Fragen zu den Veränderungen im Arbeitsrecht oder im Arbeitsvertrag haben, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie mit uns Kontakt über diverse Möglichkeiten auf.

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