Gesundheit Arbeitnehmer

Laut einer Meldung auf NU.nl vom 15. Oktober 2015 steigt die Anzahl der Arbeitnehmer, die durch psychischen Problemen ausfallen. Dies ergibt sich aus einer Studie von Capability, einem Fehlzeitenspezialist in den Niederlanden. Arbeitnehmer haben Jahre lang Angst gehabt ihren Arbeitsplatz zu verlieren und liefen dabei auf ihrem Zahnfleisch. Schließlich wird es ihnen zu viel und sind sie aufgrund von psychischen Problemen nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Inzwischen handelt es sich bereits um 1 von 5 Krankheitsfällen im Jahr 2014, die sogar auf 31% im Jahr 2015 gestiegen sind. Nach Angaben der kommunalen Gesundheitsbehörde GGD verliert die Niederlande 11 Milliarden Euro jedes Jahr wegen kranker Arbeitnehmer, was im Durchschnitt 250,00 € pro Tag pro kranken Arbeitnehmer aus macht. Eine enormer Betrag.

Arbeitgeberhaftung

Nicht nur Burnouts sind ein Risiko für Arbeitgeber. Die Folgen für die Arbeitgeber von kranken Arbeitnehmers sind größer als sie denken. Das gleiche gilt für ihre Verantwortung und ihre Haftung. Was ist das genau?

Entschädigung

Immer mehr Mitarbeiter beginnen Verfahren gegen ihre (ehemaligen) Arbeitgeber wegen Krankheit verursacht oder verschlimmert durch ihre Arbeit. Dabei geht es nicht nur um eben erwähnte Burnouts, sondern auch um andere gesundheitliche Probleme wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und sogar vorzeitigen Tod als Folge von zu viel Essen und zu wenig Bewegung. Artikel 7: 658 Zivilgesetzbuch ist die Grundlage für steigende Schadensersatzansprüche als Folge von Schäden, die die Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Aufgaben erlitten haben. Lange Zeit war es schwierig, zu beweisen, dass die Krankheit oder Beschwerde auch eine Folge der Umstände bei der Arbeit war. Der Oberste Gerichtshof hat hierzu inzwischen eine Reihe von Aussagen getroffen, die den Arbeitnehmern helfen sollen.

Kausaler Zusammenhang

Wenn es dem Arbeitnehmer nicht möglich ist den Zusammenhang zwischen den Unzulänglichkeiten des Arbeitgebers und dem Schaden zu beweisen, dann darf der Richter den Schadenersatz im Verhältnis mindern in dem (auf einer begründeten Schätzung beruhenden) Maß, in dem der Arbeitnehmer zu dessen Schaden beigetragen hat. Es muss sich hierbei wohl um einen erheblichen Anteil handeln. Der Oberste Gerichtshof befand nämlich die Wahrscheinlichkeit von 17% auf einen ursächlichen Zusammenhang zu gering.

Diese proportionale Haftung wird nur ungern angewandt, aber es eröffnet einige Möglichkeiten. Durch die Zunahme der Technik im Arbeitsprozess wird dies in der Zukunft noch mehr vorkommen. Seien Sie als Arbeitgeber also aufmerksam.

Ein praktisches Beispiel

Ein Urteil des Gerichtes von Arnhem-Leeuwarden zeigte wieder ein neues potenzielles Risiko des Arbeitgebers im Krankheitsfall. Ein Arbeitnehmer, der als Folge psychischer Beschwerden krank war und bei dem eine Mediation nicht erfolgreich verlief, hatte schließlich einen solchen Arbeitskonflikt, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer der letzten Möglichkeiten gehörte. Was folgte, war eine Flut von Rechtsstreitigkeiten.

Das Gericht stellte Unzulänglichkeiten bei dem Zustandekommen des Gutachtens fest, woraus hervorgeht, dass der Arbeitnehmer nicht krank sei und auf dessen Basis der Arbeitgeber den Kündigungsprozess gestartet hatte. Das Gericht stellte fest, dass die gegenseitige Anhörung nicht stattgefunden hatte und der Versicherungsarzt auch nicht über alle Daten des Betriebsarztes verfügen konnte. Das Gericht wirft dem Arbeitgeber vor, dass er nach dem Gutachten nicht den richtigen Weg eingeschlagen ist. Der Arbeitgeber hätte einen Experten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einschalten müssen. Außerdem hätte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer raten müssen rechtlichen Beistand ein zu schalten um zu untersuchen, ob auch seine Interessen richtig vertreten werden.

Einschalten von Arbeitsexperte und rechtlicher Hilfe

Aus dieser Aussage folgt also, dass Sie als Arbeitgeber nicht nur rechtzeitig rechtliche Hilfe für sich einschalten müssen, sondern auch Ihren Arbeitnehmern anraten müssen dies zu tun. Außerdem sollten Sie kritisch sein zu dem Handeln Ihres Betriebsarztes und anderen Experten. Tun Sie dies nicht, dann kann das auf Ihr Konto kommen. Wollen Sie gerne mehr Informationen zu diesem Thema, kontaktieren Sie dann bitte unsere Anwältin Suzanne van Dijsseldonk.