Arbeitsvertrag ändern

Ihr Arbeitgeber kann beschließen, dass es notwendig ist Ihren Arbeitsvertrag zu ändern. Manchmal geht es dem Unternehmen finanziell schlecht und deshalb kann Ihr Arbeitgeber es für Notwendig halten Ihren Lohn anzupassen und Boni-Regelungen zu ändern. Das Unternehmen kann umziehen oder eine Niederlassung schließen. Auch die ab dem 1. Januar 2015 verplichtend gewordene Arbeitskostenregelung kann ein Grund für so eine Änderung sein. Natürlich müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Lösung in möglichen Konflikten finden; aber was wenn diese nicht zu Stande kommt?
Änderungsklausel
Zuerst muss zwischen einem Arbeitsvertrag mit und ohne einseitiger Änderungsklausel unterschieden werden. Eine Änderungsklausel ist eine Klausel die dem Arbeitgeber die Möglichkeit gibt, den Arbeitsvertrag einseitig zu ändern. Dies macht eine Änderung des Arbeitsvertrags einfach gibt dem Arbeitgeber jedoch keinen Freibrief.
Schwerwiegende Gründe
Ein Arbeitsvertrag darf nur einseitig geändert werden, wenn der Arbeitgeber schwerwiegende Gründe hat, welche die Belange des Arbeitnehmers überschreiben. Aus der Rechtsprechung der letzten Jahre können drei Kriterien zusammengefasst werden um diese schwerwiegenden Gründe zu klassifizieren:
- Er muss sich um veränderte Umstände handeln, die eine einseitige Veränderung des Arbeitsvertrages in manchen Punkten notwendig macht
- Der Vorschlag des Arbeitgebers bezüglich der Änderungen muss angemessen sein
- Es muss festgestellt werden, wessen Belang größer ist; die des Arbeitnehmers um den Vertrag beim alten zu belassen oder die des Arbeitgebers um den Vertrag zu ändern
Keine Änderungsklausel
Wenn keine einseitige Änderungsklausel aufgenommen ist, wird es schwieriger, aber nicht unmöglich um den Arbeitsvertrag einseitig zu ändern. Der Beurteilungsmaßstab ist dann die Angemessenheit und Billigkeit. Dies ist eine ungenaue Norm die durch gute Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschaft angefüllt wird.
Die Rechtsprechung
Der Arbeitnehmer muss zuerst einen Grund haben um einen Änderungsvorschlag zu machen. Dieser Vorschlag zur Änderung muss unten den herrschenden Umständen angemessen sein. In diesem Fall wird vom Arbeitnehmer verlangt, dass er auf die Änderungsvorschläge des Arbeitgebers in Zusammenhang mit den veränderten Bedingungen auf der Arbeit positiv reagiert. Das bedeutet konkret, dass ein Arbeitnehmer einen angemessen Vorschlag seines Arbeitgebers nur ablehnen kann, wenn er diesen für unangemessen hält und es für unangemessen hält diesen abzulehnen.