Vollständiger Lohnstopp

Stellen Sie sich vor: Einer Ihrer Angestellten ist teilweise arbeitsunfähig. Der Betriebsarzt kommt zu dem Urteil, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten für einige Stunden pro Tag wiederaufnehmen kann. Allerdings weigert sich der Arbeitnehmer, diese angepassten Tätigkeiten auszuführen. Sind Sie als Arbeitgeber berechtigt, die Lohnfortzahlung ganz oder teilweise auszusetzen?

In der niederländischen Rechtsprechung fanden sich zu dieser Frage höchst unterschiedliche Antworten. Die Amtsrichter folgten im Prinzip zwei Linien. Einmal gab es das Urteil des Gerechtshof Amsterdam aus dem Jahr 2005, welches besagte, dass der Arbeitgeber den Lohn nur über die Stunden kürzen darf, in denen der Arbeitnehmer die aufgetragenen integrativen Tätigkeiten im Rahmen seiner Wiedereingliederung nicht ausgeführt hat (ohne dass dafür ausreichende Gründe vorlagen). Der Gerechtshof Arnhem-Leeuwarden hingegen urteilte im Jahr 2013 dass der Arbeitgeber in einer solchen Situation den Lohn vollständig kürzen darf.

Sanktion

Letztendlich hat der Amtsrichter Utrecht präjudizielle Fragen an den Hoge Raad gestellt. Die Frage lautete, ob die Lohnfortzahlung vollständig oder teilweise eingestellt werden kann, wenn ein Arbeitnehmer seine Tätigkeiten nicht ganz sondern

nur teilweise wiederaufnehmen muss und dies unterlässt. Vor nicht allzu langer Zeit hat der Hoge Raad diesen Widerspruch gelöst und eine Richtung vorgegeben. Der Hohe Rat urteilt, dass der Arbeitgeber den vollständigen Lohn einbehalten darf wenn sich der Arbeitnehmer weigert, die passende Arbeit zu verrichten. Der Hoge Raad kommt zu diesem Schluss, indem er Gesetz und Gesetzestext voraussetzt.

Artikel 7:629 Absatz 3 Unterpunkt c BW regelt, dass der Arbeitnehmer kein Recht auf Lohn hat während des Zeitraumes, in dem er sich – obschon dazu in der Lage, aber aus nicht ersichtlichen Gründen nicht willens –weigert, die passende Arbeit zu verrichten. Laut dem Urteil des Hoge Raad ist es von Belang, dass die Lohneinbehaltung bei der Verweigerung der passenden Arbeit ausdrücklich als Sanktion eingesetzt wird. Um einer solche Sanktion Wirkung zu verleihen, muss der Lohn vollständig einbehalten werden.

Aber Achtung: Der Hoge Raad urteilt, dass nicht unter allen Umständen der ganze Lohn einbehalten werden darf. Ein vollständiger Lohnstop kann möglicherweise dem niederländischen Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen. Es wird sich in der Zukunft erweisen, wann dies der Fall ist. Meiner Erwartung nach wird dieser Fall nicht schnell eintreten.

Warnung

Aufgrund dieses Urteils gilt als Ausgangspunkt die vollständige Blockierung der Lohnauszahlung, wenn sich der Arbeitnehmer ohne deutlichen Grund weigert, einige Stunden pro Woche passende Arbeit auszuführen, während er dazu laut Aussage des Betriebsarztes in der Lage sein sollte. Seien Sie sich des Rechtsgrundsatzes ‚Auf Treu und Glauben‘ bewusst. Dieser Grundsatz führt dazu, dass es manchmal besser sein kann, vor dem Lohnstopp eine Warnung auszusprechen.