Der unkluge Verkehrsteilnehmer

Vor einigen Jahren hat sich ein deutsches Ehepaar an mich gewandt. Anlass hierfür war, dass sie während der Ferien in den Niederlanden von einem Niederländer angefahren wurden. Glücklicherweise gab es keine Körperverletzungen. Der materielle Schaden (Ausbeulen des Fahrzeugs und teilweise erneut spritzen) war jedoch nicht gering.

Sofort nach dem Unfall war dessen Verursacher bereits nicht ehrlich. In dem Schadensformular schob er meinen Mandanten die Schuld des Verkehrsunfalls zu, während er ihn selbst verursacht hatte. Die herbeigerufene Polizei war nicht zuständig, einer einzigen Partei sofort recht zu geben.

Als die Mandanten den Schaden bei der Versicherungsgesellschaft meldeten, weigert diese sich unter Bezugnahme auf den von ihrem Versicherten ausgefüllten Schadensformular, eine Leistungsausschüttung vorzunehmen. Der Versicherer stellte sich – nach dem Vorbild ihres Versicherten – auf den Standpunkt, die Ursache für den Verkehrsunfall sei auf meine Mandanten zurückzuführen und sie hätten daher kein Recht auf Entschädigung. Ein Verfahren war unvermeidlich.

Ein Gerichtsverfahren ist – dem stimme ich sofort zu – aufwendig. Versicherer haben dafür jedoch einen Geldtopf, so dass man sie nicht sofort mit einem Verfahren aufschrecken lässt. Aus taktischen Gründen haben wir daher die Gegenpartei persönlich aufgefordert, beim Gericht zu erscheinen.

Weil die Gegenpartei wahrscheinlich nur zu gut wusste, dass seine Lüge beim Gericht aufgedeckt werden würde, erschien er nicht zur Gerichtsverhandlung. Wir hatten denn auch schnell ein Versäumnisurteil in der Hand, mit dem wir unsere Forderung gegenüber der Gegenpartei geltend machen konnten.

Dass man mit einem Urteil jedoch noch nicht ins Ziel gekommen ist, bewahrheitete sich in diesem Falle aber bald. Die Gegenpartei weigerte sich, eine Zahlung gemäß dem Urteilsspruch vorzunehmen. Weil die Gegenpartei keine wertvollen Besitztümer hatte und auch nicht über “weiße” Einkünfte verfügte, war die Geschichte nicht gerade einfach. Mittels einer näheren Untersuchung wurde recherchiert, dass die Gegenpartei im Unternehmen seines Vaters tätig war. Obwohl er dafür “formell” kein Gehalt erhielt, ließ der Vater zwischendurch erkennen, dass er seinen Sohn durchaus bezahlte.

Mit einigem Aufwand wurde der Vater soweit gebracht, die Forderung an seinen Sohn zu befriedigen. Obwohl es für die Mandanten mehrere Jahre gedauert hat, bevor sie ihre Forderung mit Zinsen einkassieren konnten, hat der Verursacher des Verkehrsunfalls sich seiner Verpflichtungen nicht entziehen können.

Wenn er von Anfang an ein ehrliches Spiel getrieben hätte, wäre die Forderung nicht nur niedriger geblieben (weil die juristischen Kosten und Zinsen damit nicht in die Höhe geschnellt wären), aber hätte er die Sache auch über seinen Versicherer laufen lassen können. Meine Mandanten haben Genugtuung erhalten, dadurch dass sie letztendlich die volle Summe einkassieren konnten, aber der Verursacher ist nur noch weiter ins Hintertreffen geraten.

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