Königliche Ausnahme

Ihre Majestät Königin Beatrix dankt im ehrwürdigen Alter von 75 Jahren ab. Ihre Mutter, die verstorbene Königin Juliana, wurde am Tage ihrer Abdankung 71 Jahre alt.

Nach dem Thronwechsel erhielten beide ab 65 Jahren außer der ‘königlichen’ Zulage uneingeschränktes Altersgeld im Rahmen des Alterssicherungsgesetzes.

Viele gewöhnliche Sterbliche möchten nach dem Renteneintrittsalter auch gerne im eigenen Beruf weiterarbeiten. Aber immer mehr Arbeitgeber legen im Arbeitsvertrag fest, dass dieser im Alter von 65 Jahren zu enden hat. Die arbeitswilligen Arbeitnehmer werden dann mit einer Einkommenslücke konfrontiert, weil die Ausschüttung des Altersgeldes bis 2018 jedes Jahr um einen Monat später erfolgen wird. Ab 2024 steht das Altersgeld in Abhängigkeit von der Alterserwartung.

Auch wenn der Arbeitgeber es nicht festgelegt hat, werden viele Arbeitnehmer im Renteneintrittsalter ihre Arbeit einstellen. Die Ausführungsinstanz UWV-Werkbedrijf hat bestimmt, dass Arbeitgeber Zustimmung für eine Kündigung des Arbeitsvertrages erhalten, wenn das Erreichen des Rentenalters der Kündigungsgrund ist. Der Gesetzgeber hat in dem Gesetz zur Gleichbehandlung festgelegt, dass diese Altersdiskriminierung wegen der Arbeitsmarktpolitik möglich ist.

Laut Gesetz könnten Sie nach Erreichen des Renteneintrittsalters einen vorübergehenden Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber abschließen. Die Ausführungsinstanz UWV-Werkbedrijf schiebt dem jedoch einen Riegel vor. Wenn Sie einen unbefristeten Vertrag hatten, wird die UWV die Genehmigung zur Kündigung verweigern.

Womöglich wird unser künftiger König Willem-Alexander wohl bis zu seinem 80. Lebensjahr König bleiben. Bis dann ist er wahrscheinlich nicht der Einzige. Der Zustand des Arbeitsmarktes wird Arbeitnehmer dann voraussichtlich nicht mehr dazu zwingen wegen des Alters mit ihrer Arbeit aufzuhören.

Letztendlich werden wir alle selbst Könige und Königinnen.