Deutlich höhere Alimente dank einiger Geduld

Unser Klient ist eine Frau, die sich von ihrem Ehemann scheiden lassen will. Die Klientin hat während der Ehe in dem Geschäft ihres Mannes gearbeitet, vor allem aber sorgte sie für ihre kleinen Kinder. Wenn Parteien sich scheiden lassen, geht es darum, ob der Mann für die Frau und die gemeinsamen Kinder Alimente zahlen muss.

Der Mann ist Unternehmer. Wenn es um die Einkommen eines Unternehmers geht, werden in der Regel die durchschnittlichen Einkommen der letzten drei Jahre vor dem Jahr der Scheidung zugrunde gelegt. Nun hatte dieser Mann im Jahr 2009 ein wirtschaftlich sehr schlechtes Jahr und einen erheblichen Verlust in seinem Geschäft gemacht. Zwar gab es danach zwei ziemlich gute Jahre, aber der Durchschnitt ist sehr niedrig, wegen des Verlustes aus 2009. In der einstweiligen Verfügung wird daher ein sehr geringer Betrag an Kindesunterhalt zugewiesen und der Antrag auf Trennungsunterhalt wurde wegen des geringen Einkommens des Mannes abgewiesen. Dies war im Jahr 2012.

Der Scheidungstermin ist ein paar Monate später geplant. Für die Klientin konnten wir die Sitzung in das Jahr 2013 verlegen. Die Folge der Terminierung ist eine andere Berechnung des Einkommens des Mannes und der Verlust im Jahr 2009 wird nicht angerechnet, weil das durchschnittliche Einkommen die Jahre 2010, 2011 und 2012 betrifft. So ist der schreckliche Verlust aus dem Jahr 2009 verschwunden und kommt das durchschnittliche Einkommen des Mannes wesentlich höher aus und auf dieser Grundlage wird die Alimenteberechnet und bietet der Klientin die Möglichkeit einen eigenen Unterhalt zu beantragen.

Der Mann hatte noch versucht diese Berechnung zu vermeiden, indem er keine Betriebsergebnisse aus dem Jahr 2012 vorlegte, aber der Richter hat sich unserem Einspruch angeschlossen. Von einem Unternehmer wird erwartet, dass er ab Februar / März 2013 zumindest ein vorläufiges Betriebsergebnis vorlegen kann. Da der Mann diese Unterlagen nicht beigebracht hat, kann der Richter eine Schätzung vornehmen und diese Schätzung basiert auf das Jahr zuvor – also das Jahr 2011. Da dies nun ein gutes Jahr war, fällt das durchschnittliche Einkommen aus den Jahren 2010, 2011 und 2012 deutlich höher aus, wodurch wir für unsere Klientin einen wesentlich höheren Kindesunterhalt und einen Partnerunterhalt bekamen. Dies gibt ihr die Möglichkeit auf staatliche Unterstützung zu verzichten und ein neues eigenständiges Leben mit ihren zwei kleinen Kindern aufzubauen.

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