Weniger Gehalt oder Kündigung?!

Der Dienst für häusliche Pflege mit Namen Viva! Zorggroep zieht über ein Ausschreibungsverfahren einen großen Auftrag an Land. Damit wird jedoch so wenig Geld verdient, dass Sparmaßnahmen angesagt sind. Der Vorstand beschließt, dass an den Lohnkosten das meiste Geld eingespart werden kann. Daher bittet sie die häuslichen Pflegekräfte, auf 25 Prozent ihrer Gehälter zu verzichten.

Die häuslichen Pflegekräfte weigern sich. Daraufhin beantragt der Vorstand für 294 von ihnen eine Kündigungsgenehmigung bei der Ausführungsinstanz UWV. Diese Kündigungsgenehmigungen werden zur Bestürzung des häuslichen Pflegepersonals und deren Gewerkschaften abgegeben. Einige politische Parteien stellen diesbezüglich Fragen an den Minister für Soziales.

Die Bestürzung der Gewerkschaften und mancher politischen Parteien ist gespielt. Sie wissen selbstverständlich, dass Arbeitnehmer theoretisch gemäß dem niederländischen Arbeitsrecht noch immer präventiv gegen Kündigung geschützt sind. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber in den meisten Fällen eine Genehmigung der UWV Werkbedrijf oder beim Amtsgericht einholen soll, um jemanden entlassen zu können. Aber sie sollten auch wissen, dass das Amtsgericht und die Ausführungsinstanz UWV heutzutage eine beantragte Kündigung nur noch selten verweigern wollen und können. Dies ist darin begründet, dass der Gesetzesgeber in den vergangenen 15 Jahren zunehmend die Kündigungsvorschriften gelockert hat.

Es stellt sich nun die Frage, ob dies eine gute Entwicklung ist. Arbeitnehmer werden immer häufiger damit konfrontiert, dass in ihrem Unternehmen ausschließlich die Eigentümer und Gesellschafter das Sagen haben. Arbeitgeber scheinen freies Spiel zu haben. Aber der Schein trügt. Wegen der Überalterung wird der Arbeitsmarkt immer knapper. Nur Arbeitgeber, die ein attraktives Betriebsklima bieten, werden an einem solchen Arbeitsmarkt überleben können.