Betrunkene Arbeitnehmerin bringt Klienten nach Hause!!

Die Mitarbeiterin ist seit 1999 als pädagogische Assistentin bei ihrem Arbeitgeber in Dienst. Zusammen mit der Pflegetochter der Familie und zwei Verwandten des Klienten, ist sie bei der Abschlussfeier des Klienten gewesen. Sie hat die drei Klienten in dem Bus ihres Arbeitgebers transportiert. Auf dem Rückweg ist die Arbeitnehmerin für eine Alkoholkontrolle angehalten worden. Das Ergebnis des Atemtests war positiv. Der Alkoholgehalt war dreimal so hoch wie die maximal zulässige Menge. Der Arbeitgeber hat der Arbeitnehmerin am nächsten Tag sofort mitgeteilt, dass sie auf inaktiv gesetzt wurde und hat beim Amtsgericht die Aulösung des Arbeitsvertrages beantragt.

Das Amtsgericht[1] stellt fest, dass die Arbeitnehmerin gegen das Gesetzt verstoßen hat, weil sie in dem Wagen fuhr, während sie unter Alkoholeinfluss stand. Darüberhinaus bringe ihre Job eine große Verantwortung mit sich. Klienten müssen auf die Professionalität der Arbeitnehmerin, als pädagogische Assistentin, vertrauen können und als Fahrerin muss sie dessen Sicherheit gewährleisten. Die Mitarbeiterin hat nicht im Einklang mit ihrer Verantwortung gehandelt. Durch ihr Handeln hat sie eine potentiell (Lebens-) gefährliche Situation für ihre Klienten, andere Passagiere, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer geschaffen. Dass keine Unfälle passiert sind, mindert nicht die Schwere des Handeln und deren mögliche Folgen. Das Amtsgericht entschied deshalb, dass die Arbeitnehmerin sehr verwerflich gehandelt hat. Der Arbeitsvertrag wird beendet und der Arbeitgeber ist kein Überganggeld verschuldet.

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[1] Gericht Rotterdam, 26 september 2016, ECLI:NL:RBROT:2016:7329