Vorfahrt mit tödlichem Ausgang

Memphis van Veen überquerte am Freitagmorgen, dem 15. März 2013, mit ihrem Roller die Noord-Brabant-Allee in Eindhoven an der Verkehrsampel. Die Ampel zeigte Grün. Die 18jährige Studentin der Krankenpflege wurde auf Höhe des Busfahrstreifens von einem unauffälligen Polizeiwagen mit Blaulicht und Sirenen erfasst. Memphis starb vor Ort.

Die kriminalpolizeiliche Sondereinheit und das Polizeikorps für den Raum Zeeland und West-Brabant sind der Ursache dieses tödlichen Unfalls auf den Grund gegangen. Die rechtliche Frage besteht darin, ob der Lenker des Fahrzeugs eines Festnahmeteams für die Folgen dieses Unfalls haftbar ist.

Die RVV - die Verordnung über Verkehrsregeln und Verkehrszeichen - besagt, dass Verkehrsteilnehmer wie Memphis Fahrern eines sogenannten Vorfahrtsfahrzeugs die Vorfahrt zu gewähren hat. Auch wenn ‘deren’ Ampel auf Grün steht. Außerdem sind Polizeifahrzeuge von der RVV freigestellt. Dennoch hat es den Anschein, dass die Polizei in diesem Fall durchaus haftbar ist.

Fahrer von Polizei- und Feuerwehrwagen sowie Ambulanzen haben zwar immer Vorfahrt, wenn sie Blaulicht und Sirenen führen. Aber es ist ihnen auch per Gesetz verboten, ‘sich derart zu verhalten, dass sich ein Verkehrsunfall daraus ergibt,

der bewirkt, dass eine andere Person dabei zu Tode kommt’. Und damit nicht genug. Aus den höchstrichterlichen Entscheidungen geht stets hervor, dass ihnen eine zusätzliche Aufmerksamkeit abverlangt werden darf. Ebenso wenig ist es ihnen erlaubt, größere Risiken einzugehen als an Ort und Stelle vertretbar ist.

Augenzeugen haben ausgesagt, zwei unauffällige Polizeifahrzeuge seien auf Höhe der Kreuzung besonders schnell gefahren. Eines davon sei offensichtlich gestoppt, aber das Fahrzeug, das den Unfall herbeigeführt hat, hätte unvermindert eine hohe Geschwindigkeit beibehalten. Es stellt sich die Frage, wieso der Fahrer dieses letzteren Fahrzeugs an der für ihn roten Verkehrsampel – jedenfalls nicht sichtbar – nicht mit möglicherweise kreuzendem Verkehr gerechnet hat. Kein einziger Notruf rechtfertigt rücksichtloses Fahren mit einer erheblichen Chance eines tödlichen Ausgangs.