Kosten eines Verfahrens

Die Kosten eines Verfahrens in den Niederlanden

In den Niederlanden gibt es keine Rechtsanwaltsgebührenordnung. Das Honorar von Rechtsanwälten wird meistens nach Stunden berechnet.

Die Höhe des Stundenlohns bestimmt der Rechtsanwalt selber. Es gibt dafür in den Niederlanden keine Regel. Zum Honorar des Rechtsanwaltes hinzu kommen Gerichtsgebühren. Die Höhe davon richtet sich nach dem Streitwert.

Im Zivilprozess ist der Gerichtsvollzieher unentbehrlich. In den Niederlanden ist der Gerichtsvollzieher ein selbständiger Unternehmer. Ein Gerichtsvollzieher arbeitet meistens in einem bestimmten Gebiet. Er stellt gerichtliche Mitteilungen, Bekanntmachungen, Proteste, Vorladungen, richterliche Anordnungen und Urteile sowie Vollstreckungsunterlagen zu. Die Gebühren, die der Gerichtsvollzieher erheben darf, sind für jede spezifische amtliche Verrichtung in dem "Tarif Justiz-Kosten" geregelt (BTAG-Tarif). Auch der Gerichtsvollzieher muss vom Mandanten gezahlt werden. Wenn mit Erfolg einkassiert wird, trägt der Schuldner nur einen Teil der Kosten des Gerichtsvollziehers. Wir haben für unsere deutschsprachigen Mandanten eine Übersicht mit Erläuterungen aufgestellt, in der die zu erwartenden Kosten genau aufgeführt werden. Die Gerichtsvollzieher, mit denen wir zusammenarbeiten, haben sich mit uns die wir einschalten hat sich darauf festgelegt.

In den Niederlanden ist es für Privatpersonen möglich, Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Dies ist abhängig vom Einkommen und vom Vermögen. Es gilt dabei eine gesetzliche Einkommens- und Vermögensgrenze. Nicht alle Rechtsanwälte führen Gerichtsverhandlungen auf der Basis von Prozesskostenbeihilfe. Es empfiehlt sich eine vorherige Nachfrage, ob der gewählte Rechtsanwalt im Rahmen der Prozesskostenbeihilfe tätig wird.

Für die Einkassierung von Geldforderungen kann ein besonderer Inkassotarif vereinbart werden. Wir hantieren als Kanzlei zwei Tarife und überlassen die Wahl dem Mandanten.

Seit dem 1. Januar 2014 existiert in den Niederlanden ein Probeverfahren, das bei Fällen von Personenschäden eine "no cure no pay" – Regelung ermöglicht. Bleibt also die Eintreibung der Personenschaden erfolglos, entstehen für den Mandanten in diesen Fälle keine Kosten.

Wenn Sie einen Prozess gewinnen, legt das Gericht fest, die Höhe der Kosten, die die Gegenseite tragen muss. Diese Auferlegung ist in den meisten Fällen nicht ausreichend um all Ihre Kosten zu decken. Einen Teil der Kosten müssen Sie also meistens selbst zahlen. Dass ist ein wichtiger Unterschied im Vergleich zum deutschen Rechtssystem.