Hinweisgeber ist der Täter

Die Provinz Nord-Holland benutzt das Internet auch für den internen Austausch von Informationen. Ein eigener ICT-Mitarbeiter entdeckt eine Sicherheitslücke. Er stellt fest, dass das Passwort für die Provinzmitarbeiter viel zu einfach ist: willkommen01. Daher ist es für Außenstehende sehr leicht an die verbotenen, sicherheitsempfindlichen und vertraulichen Informationen von Behörden heranzukommen.

Der fleißige ICT-Mitarbeiter deckt die Lücke auf, indem er selbst anonym in das System einbricht. Daraufhin versucht er mit diesem Einbruch als Beispiel seinen Arbeitgeber von dem Problem zu überzeugen. Der Arbeitgeber weiß dies nicht zu schätzen. Zur Verblüffung des ICT-Mitarbeiters wird Anzeige wegen Computerfriedensbruch erstattet. Er bekommt zu hören, dass das erforderliche Vertrauen in ihn ernsthaft geschädigt ist. In Erwartung der Untersuchung folgt eine Suspendierung vom Dienst.

Der bekannteste Hinweisgeber ist der vormalige EU-Beamte Paul van Buitenen. Er hat krasse Missstände an die Öffentlichkeit gebracht. Sein Arbeitgeber war nicht erfreut und hat ihn entlassen. Gesellschaftliche Empörung machte sich breit, aber es ist den Niederlanden nicht gelungen, Regelwerke zustande zu bringen, die Hinweisgeber gegen Kündigung schützen.

Im niederländischen Rechtssystem gibt es kaum Beispiele für Sachen, in denen Amtsgerichte die Auflösung eines Arbeitsvertrages mit einem Hinweisgeber verweigert haben. Aufgrund des Gesetzes ist für das Amtsgericht nur von Bedeutung, ob die Arbeitsverhältnisse durch die Meldung von Missständen endgültig getrübt sind und dass die Ordnung innerhalb des Unternehmens wiederherzustellen ist. Unsere Gesellschaft weiß Hinweisgeber zu schätzen. Unsere Rechtsprechung aber um ein gutes Stück weniger.