Personengesellschaften

Personengesellschaften

Seit dem 1. Oktober 2012 kennt das Gesetz nicht mehr die Verpflichtung, dass die Gründer einer GmbH mindestens 18.000,00€ als Startkapital in die Gesellschaft einbringen müssen. Inzwischen ist es einfacher für Unternehmen geworden, um eine GmbH zu gründen.

Persönliche Haftung

Auch wenn die GmbH in bestimmten Hinsichten, wie zum Beispiel dem Haftungsrecht, sicherlich für den Unternehmer Vorteile bietet, betreiben viele Unternehmer ihre Unternehmen noch immer als Ein-Mann-Unternehmen oder durch eine Personengesellschaft.

Oft passiert das letztgenannte aus Gewohnheit oder fiskalen Motiven.

 

Bei der Wahl für eine Personengesellschaft geht es also um die Abwägung zwischen einerseits dem Ausschluss von Risikos auf dem Gebiet von unteranderem der (persönlichen) Haftung und andererseits den fiskalen Motiven.

Die verschiedenen Personengesellschaften

Die Personengesellschaften können wie folgt untergliedert werden:

  1. Die Gesellschaft bürgerlichen rechts (GbR)
  2. Die offene Handelsgesellschaft (OHG)
  3. Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die weiteren Erläuterungen über die Verträge, den Unterschieden, Befugnissen und des Haftungsregimes können Sie hierunter finden:

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