Gründung juristischer Personen
Die Entscheidung für ein juristisches Vehikel genauso wichtig wie für einen Firmenwagen
Unternehmer können mit viel Liebe, Freude und Weisheit einen Leasingwagen für sich selbst aussuchen und dabei ein Optimum von Vor- und Nachteilen von Fahrzeugen finden. Der Suche nach einem juristischen Vehikel wird weit weniger Aufmerksamkeit entgegengebracht. Keineswegs vernünftig!
Unternehmer lieben es geradezu, in Aktion zu treten, wobei der juristische und verwaltungsmäßige Kram häufig vollends ins Abseits geschoben wird. Der Wirtschaftsprüfer wird geduldet, weil dieser nun mal als obligatorisch gilt, und jemand soll ja für die ziffernmäßige Aufstellung zuständig sein. Der Rechtsanwalt wird häufig erst zu dem Zeitpunkt eingeschaltet, wo es bereits Probleme gibt. Dies kostet im Nachhinein oft viel Geld, und es bleiben auch öfters Chancen ungenutzt, weil sich die für gewöhnlich sehr proaktiven Unternehmer diesbezüglich reaktiv verhalten.
Wahl der Rechtsform
Ein Mittel- bzw. Kleinständler kann sich entweder für einen Einmannbetrieb mit oder ohne Personal, eine offene Handelsgesellschaft oder eine Gesellschaft entscheiden, wobei man noch stets persönlich für die Geschäftsschulden haftet, oder für eine GmbH oder Kooperationsgemeinschaft UA (unter Ausschluss der Haftung). Es gibt noch weitere juristische Möglichkeiten, aus denen gewählt werden kann, aber die sind für die Praxis von weniger Bedeutung.
Oft fängt ein Unternehmer mit einer offenen Handelsgesellschaft oder einem Einmannbetrieb an, weil dies zu Anfang steuerlich günstig ist, und ansonsten wird nicht mehr darüber nachgedacht. Wenn dann einige Jahre später eine Insolvenz wegen wirtschaftlicher Flaute folgt, so haftet man auf einmal persönlich für alle Geschäftsschulden, während dies vermieden hätte werden können.
Für fast jeden KMU-Betrieb gilt, dass es sich empfiehlt, die Form der OHG von Anbeginn an oder nach Aufbau des Unternehmens aufzugeben und sich für die BV-Form zu entscheiden. Die einmal gewählte Rechtsform wird häufig nicht mehr abgeändert; das ist eine verpasste Chance. Mit der Einführung der Flex-B.V. (zur Modernisierung des niederländischen GmbH-Rechts) hat sich der Gesetzgeber darum bemüht, den kleineren und mittleren Unternehmen mehr Chancen zu bieten, sich selbst auf eine ordnungsgemäße Weise zu schützen. Dies müsste auch zur Folge haben, dass die Unternehmer es sich trauen, eine aktivere Rolle zu spielen und neue Wege zu gehen, und dies wäre für die gesamte Wirtschaft im niederländischen Raum gut.
Jetzt, wo immer mehr Einmannbetriebe bzw. Selbständige ohne Personal (ZZP’ers) operieren, kann die Ausgestaltung einer Kooperationsgemeinschaft UA (unter Ausschluss der Haftung, wobei kooperiert werden kann, ohne Arbeitnehmer zu beschäftigen) eine interessante Alternative für Fachleute darstellen, die ihr Augenmerk vor allem auf das Handwerk richten wollen. Auf diese Weise lässt sich mit einem beschränkten Unternehmensrisiko doch die Professionalität einer Organisation aufbauen und anbieten.
Die Möglichkeit, die darin besteht, eine Rechtsform zu wählen, die sich an den persönlichen Chancen und Wünschen ausrichtet, wird noch viel zu wenig genutzt.
Ein Unternehmer kann auch viele hinterher auftretende Probleme vermeiden, indem ein maßgeschneiderter OHG-Vertrag erstellt wird, wohl oder nicht mit angepassten Satzungen.
Wenn man ein Unternehmen startet, stellen die damit einhergehenden Kosten häufig eine Hürde dar, die verhindert, dass gute Regelungen getroffen werden. Dies ist verständlich, aber regelmäßig zahlen die Unternehmer später doppelt und dreifach hinzu. Es empfiehlt sich durchaus, jedenfalls sobald ein Unternehmen zu einer bestimmten Betriebsgröße auswächst, dafür zu sorgen, dass ein guter OHG- oder Gesellschaftervertrag vorliegt, der eigens für das Unternehmen und die darin kooperierenden Unternehmer nach Maß erstellt worden ist.