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Franchise- Partner: Ist das etwas für mich? Franchise ist für startende Unternehmer schwer im Kommen

In den letzten Jahren ist Franchising als Unternehmensmodell immer populärer geworden. Neben den bekannten Franchiseformeln des internationalen Hotel- und Gaststättengewerbes sowie des Einzelhandels versuchen Franchiseunternehmen seit einigen Jahren ihr Glück in der Branche der Unternehmensdienstleister, in der Pflege. Im Einzelhandel werden mehr und mehr Franchiseunternehmen tätig. Einer der Hauptgründe für das starke Wachstum ist der Wunsch vieler beginnender Unternehmer, mit einem gefestigten Partner zusammenzuarbeiten, hinzu kommt die immer grösser werdende Auswahl an unterschiedlichsten Franchiseunternehmen.

Die Statistiken zeigen, dass von allen beginnenden Unternehmern mehr als die Hälfte innerhalb von drei Jahren das Unternehmen beendet oder insolvent erklärt wird. Bei Franchisepartnern ist diese Prozentzahl viel kleiner. Das bedeutet aber weder, dass Franchise für jeden Unternehmer das Richtige ist noch dass der Unternehmer mit der Franchise eine Erfolgsgarantie in Händen hält. Lange nicht alle Formeln eignen sich für die Form des Franchiseunternehmens. Der Sektor versucht, mit einer Art Selbstkontrolle Auswüchse und Missstände einzugrenzen. Das Franchiseunternehmen ist idealerweise eine ausgeglichene Unternehmensform, wobei sich die Rechte und Pflichten der beiden Franchisepartner die Waage halten.

Smart Advocaten verfügt über jahrelange Erfahrung sowie die Fachkenntnisse, die Ihnen in den Phasen des Vertragsabschlusses und in der Phase der Beendigung der Zusammenarbeit helfen. Wir beraten beide Franchisepartner. Durch unsere jahrelange Erfahrung können wir Ihnen helfen, bekannte Fallstricke zu vermeiden.

Was ist das Besondere einer Franchiseunternehmung?

Ein Franchisevertrag ist eine geschäftliche Vereinbarung, wobei ein Unternehmer (der Franchisenehmer) auf eigenes Risiko ein Unternehmen betreibt und dabei die Unternehmensformel und den Namen eines Unternehmens einer Franchisekette (der Franchisegeber) verwendet. Der große Vorteil bei einem Franchiseunternehmen ist dabei, dass der Franchisenehmer sozusagen im Aufwind des bekannten Unternehmens mitfliegt. Der Unternehmer braucht nicht aus eigener Kraft einen bekannten Namen aufzubauen. Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist die große Bekanntheit und der erwiesene Erfolg des Franchisegebers. Des Weiteren ist es unerlässlich, dass das Konzept des Franchiseunternehmens gut durchdacht ist, dass es einen genügend großen Markt gibt und dass die Auswahl der Standorte sowie die Auswahl neuer Franchisenehmer mit großer Sorgfalt geschieht. Die Erwartungen an den Franchisenehmer sind im Allgemeinen hoch. Nicht jeder beginnende Unternehmer eignet sich für diese Formel.

Der Franchisenehmer muss dem Franchisegeber im Vorfeld, also noch bevor er den Namen und das Konzept des Franchisegebers verwendet, eine monatliche Vergütung (den fee) bezahlen. Ein weiteres wichtiges Kennzeichen ist, dass die Verwendung des Franchisekonzeptes verbunden ist mit der strikten Einhaltung von Regeln, die der Franchisegeber vorschreibt. Üblicherweise sind diese Regeln im Franchisevertrag beziehungsweise im Handbuch festgelegt. In vielen Fällen wird bei Franchisekonzepten im Einzelhandel neben dem Franchisevertrag auch ein Mietvertrag unterschrieben. Das bedeutet, der Franchisenehmer zahlt dem Franchisegeber Miete für die Räume oder den Laden, in dem er sein Unternehmen betreibt. Die Einrichtung der Gewerberäume, die Ausstrahlung sowie die dort verkauften Produkte und Waren unterliegen oft strikten Vorschriften, die der Franchisegeber aufstellt. Der Franchisenehmer ist oft nur in sehr begrenztem Umfang zum Verkauf zusätzlicher Produkte oder Waren berechtigt.

Was müssen beide Franchisepartner beachten?

In der Franchisepraxis von Smart & de Schepper Rechtsanwälte gibt es einige Fragen und Probleme, die sich immer wieder stellen. Bestimmte Fallstricke werden oft schon in der Anfangsphase übersehen oder werden auch nach Abschluss des Vertrages oder der Verträge nicht zeitig genug erkannt. Sobald zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer Streit entsteht, bleibt von der geplanten Zusammenarbeit mit beiderseitigem Gewinn oft nicht viel übrig. Oft enden solche hochfliegenden Pläne vor dem Richter.

Es ist nicht schwierig, diese Fallstricke zu enttarnen und zu erkennen, so dass Sie im Vorfeld die richtigen Maßnahmen ergreifen können. Hier nun einige praktische Tipps.

Einige praktische Tipps für den Franchisegeber:

1. Informieren Sie den Franchisenehmer: Tun Sie dies im Vorfeld. Die gegebenen Informationen müssen wahrheitsgetreu und vollständig sein.

Vor allem, wenn es sich um ein Franchisekonzept im Einzelhandel handelt und es um das Betreiben eines Ladens geht, ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Streitigkeiten sind oft das Resultat unterschiedlicher und unrealistischer Erwartungen, die in der Anfangsphase des Franchisevertrages entstanden sind. Umsatzprognosen oder Standortuntersuchungen stellen sich im Nachhinein als unrichtig oder unsorgfältig durchgeführt heraus. Es gab schon Gerichtsverfahren, bei denen sich der Franchisenehmer mit Erfolg auf einen Irrtum berufen konnte. Als Alternative bietet sich hier an, gar keine Umsatzprognose herauszugeben beziehungsweise zu vereinbaren, dass der Franchisenehmer selbst seine Voruntersuchungen abgeschlossen hat, bevor die Betreibung des Unternehmens beginnt.

 2. Erfüllen Sie Ihre Sorgfaltspflicht.

Begleiten Sie den Franchisenehmer, bieten Sie genug Unterstützung und geben Sie ihm Ihren Rat (gefragt und ungefragt). Sorgen Sie für professionelles Marketing und ein ausführliches Handbuch. Bieten Sie regelmäßig und strukturelle Rücksprachemöglichkeiten mit Ihnen und mit den Franchisenehmern an; richten Sie einen Franchiserat ein. Ganz wichtig: frühzeitig erkennen, welche Läden hinter den Erwartungen zurückbleiben. Seien Sie proaktiv wenn erste Signale auftauchen: auffällig viele Kundenbeschwerden, zu späte Zahlung der Miete und der Fees (oder das Ausbleiben derselben). Seien Sie zurückhaltend mit der Lieferung von Einkäufen auf Kredit oder Zahlung über Kontokorrentkredite. Im Handumdrehen häufen sich die Schulden und Sie sind mehr Kreditgeber auf Vorschuss als Franchisegeber.

3. Seien Sie streng und kritisch bei der Auswahl der Franchisenehmer.

Nicht alle Unternehmer sind geeignet. Beginnende Unternehmer sind sich oft nicht des Umfangs der Arbeit bewusst, die das Betreiben eines Ladens auf eigene Kosten und Risiken mit sich bringt. Der Franchisenehmer muss selber für sein Personal sorgen, für den Einkauf, die notwendigen Genehmigungen für den Laden und vieles mehr. Hier ist Erfahrung nötig und das Vorhandensein eines Startkapitals und der notwendigen finanziellen Puffer beim Franchisenehmer ist anzuraten.

4. Last but not least. Das Unternehmen sollte wachsen, aber nicht um jeden Preis. Besser eine Investition in die Verbesserung des bestehenden Konzeptes (Qualität) als in wilden Expansionstrieb (Quantität). Wachstum kann übrigens auch zu einer Art ‚Kannibalismus‘ führen, wobei (zu) dicht benachbarte Filialen einander die Kunden wegschnappen. Das schadet dem Konzept langfristig.

Einige praktische Tipps für Franchisenehmer:

  • Finanzieren Sie Ihre Filiale so weit wie möglich mit eigenen Mitteln. Fremdes Vermögen (Anleihen) müssen Sie erst zurückverdienen. Wenn der Umsatz nicht den Erwartungen entspricht, kann die Rückzahlung der Finanzierung schnell zu einer drückenden Last werden.
  • Kontrollieren Sie immer die gegebenen Umsatzprognosen, tun Sie dies mit Ihrem eigenen Wirtschaftsprüfer. Bei der Übernahme einer bestehenden Filiale fordern Sie Einsicht in die Geschäftszahlen der vergangenen Jahre. Die Realität ist, dass viele Einzelhandelsketten mit rückläufigen oder stagnierenden Umsätzen kämpfen müssen. Wenn Sie eine augenscheinlich zu positive Umsatzprognose mit hohen Wachstumszahlen bekommen und diese erfüllen die Erwartungen nicht, dann kann das zu Problemen führen. Der Standort ist wichtig. Befindet sich das Geschäft in einer Seitenstraße die in eine Sackgasse mündet oder gibt es genügend Publikum, das am Geschäft vorbeiläuft? Informieren Sie sich bei anderen Mietern. Wie viele Menschen sehen Ihr Geschäft? Wie steht es mit den Mieten?
  • Lassen Sie Inventar, das übernommen werden soll, schätzen. Dies sollte ein Schätzer mit Fachkenntnissen sein. Die meisten Franchisekonzepte gewähren angemessene Preise für Übernahmen. Leider zeigt sich in Einzelfällen immer wieder, dass es auch Franchisegeber gibt, die bei Beginn des Franchiseverhältnisses für das Inventar zu hohe Beträge fordern.
  • Lassen Sie den Franchisevertrag und den Mietvertrag im Vorfeld durch einen Juristen kontrollieren. Dies scheint so selbstverständlich zu sein, dennoch unterbleibt es in der Praxis oft! Diese Prüfung ist kein unnötiger Kostenposten. Sind die meinungsunterschiede zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer erst einmal auf dem Tisch, ist es meistens zu spät und dann muss ‚Lehrgeld‘ bezahlt werden, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Das Mietrecht in den Niederlanden ist komplex und einmal geschlossene Mietverträge gelten oft für lange Zeit (meistens für fünf oder zehn Jahre). Des Weiteren kann der Franchisevertrag Passagen enthalten, die nicht mit dem geltenden Wettbewerbsrecht vereinbar sind oder wird die Frage der Vergütungen nicht ausreichend genau geklärt.

Haben Sie Fragen zu Franchise- oder Mietverträgen? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf mit Smart Advocaten.

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