Verträge zwischen den Gesellschaftern
Verträge zwischen den Gesellschaftern der GbR/OHG
Das Ziel der Personengesellschaften
Die Personengesellschaften sind aufgebaut um den betreffenden Gesellschaftern der GbR/OHG die Möglichkeit zu bieten, zusammenzuarbeiten mit dem Ziel, auf Basis des Einsatzes, (finanziellen) Gewinn zu realisieren. Diese Zusammenarbeit findet unter dem Prinzip der Gleichheit statt, also, dass zwischen den Gesellschaftern untereinander keine hierarchischen Verhältnisse bestehen.
Vertrag der GbR und OHG
Jede Personengesellschaft findet seine Entstehung in einem Übereinkommen, in welchem die Gesellschafter der GbR oder OHG ihre Absprachen bezüglich dem jeweiligen Einsatz, (interne) Haftung, die Verteilung des Gewinns etc. festgelegt haben. Dieses Übereinkommen wird auch der GbR- oder OHG-Vertrag genannt.
Haftung
Der wichtigste Unterschied zwischen der GbR und der OHG liegt in der Haftung. In der GbR ist jeder Gesellschafter für einen gleichen Teil der Schulden haftbar. Bei der OHG ist jeder Gesellschafter für die gesamte Schuld haftbar (also hauptsächlich haftbar).
Einsatz der Gesellschafter der GbR/OHG
Der Einsatz der Gesellschafter der GbR/OHG kann sehr unterschiedlich ausfallen. Dieser Einsatz kann aus Geld, Gütern, Benutzung von Gütern und Arbeit bestehen. Meistens besteht der Einsatz in die Gesellschaft aus einer Kombination von diesen. Denken Sie an zwei Gesellschafter der GbR/OHG, welche - nach einigen Jahren des selbstständigen arbeiten- beschlossen haben, zusammen zu arbeiten. Sie werden dann unter anderem die folgenden Sachen in die Gesellschaft einbringen:
- Das Inventar von ihren alten Ein-Mann-Unternehmen
- Ihren eigenen Kundenstamm/Beziehungsnetzwerk
- Eventuelle Handelsvorräte
- Ihr „Work in Progress"
- Ihre Gläubiger
- Ein Startkapital und/oder ihre zukünftige Arbeit
Weitere Informationen
Wollen Sie mehr Informationen über Personengesellschaften und/oder die dazugehörige Haftung? Nehmen Sie dann Kontakt mit einem unserer Anwälte auf.