Trennung zwischen unterschiedlichen Personengesellschaften

Unternehmer können selber nicht bestimmen, ob sie ihr Unternehmen in Form einer GbR, OHG oder Kommanditgesellschaft betreiben. Das Gesetz bestimmt bindend, unter welches Regime der Unternehmer fällt.

Der Unterschied zwischen der GbR und der OHG

Ob die Zusammenarbeitsform als GbR oder als OHG qualifiziert wird, hängt von der Aktivität des Unternehmens ab. Werden diese Aktivitäten als berufsmäßiges Handeln angesehen, dann ist die Zusammenarbeitsform als GbR zu klassifizieren. Werden die Aktivitäten als betriebsmäßiges Handeln angesehen, dann liegt eine OHG vor. Der Unterschied in der Haftung ist von großer Wichtigkeit. Bei der GbR ist jeder Gesellschafter für seinen Teil haftbar für die Schulden. Bei der OHG ist jeder Gesellschafter für die gesamten Schulden haftbar (hauptsächlich haftbar).

Berufsmäßige und betriebsmäßige Aktivitäten

Der Unterschied zwischen berufsmäßigen und betriebsmäßigen Aktivitäten ist nicht scharf voneinander getrennt. Was der eine als berufsmäßige Aktivität ansieht, kann eine andere Person als betriebsmäßige Aktivität klassifizieren. Die Klassifikation unterscheidet sich auch von Zeit zu Zeit. Auch wenn der Unterschied schon Jahre besteht und seitdem über die Kriterien und deren Ausfüllung diskutiert wird, ist diesbezüglich noch  

keine befriedigende Antwort entstanden. In Versuchen um den Unterschied doch so gut wie möglich zu formulieren, wird manchmal mit schönen Worten gesagt, dass „der Beruf“ durch Menschen ausgeübt wird, die aus ideellen Entscheidungen handeln, die regelmäßig und in garantierter Unabhängigkeit in einem Terrain gesellschaftlich beschäftigt sind, in welchem es vor allem auf die hochentwickelten, personengebundenen Qualitäten ankommt. Um weitere Diskussionen zu umgehen, wird hieran schnell zugefügt, dass hierbei an die Beschäftigungen gedacht werden müssen, die traditionell zu den freien Berufen gezählt werden. Hierunter sind die Berufe des Arztes, des Anwalt, des Notar des Accountant etc. zu nennen. Jeder, der nicht unter die Definition des Berufes fällt, fällt unter den Begriff Betrieb.

Der Unterschied zwischen der OHG und der Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von der OHG dadurch, dass die Kommanditgesellschaft einen Gesellschafter kennt (auch Kommanditisten oder stillen Gesellschafter genannt), welcher sich zwar finanziell in die Kommanditgesellschaft einbringt, sich jedoch nicht weiter aktiv mit den Aktivitäten der Gesellschaft bemüht. Nach außen darf der Kommanditist die Kommanditgesellschaft nicht vertreten. In diesem Rahmen wird auch die Identität des Kommanditisten nicht in die öffentlichen Register der Handelskammer eingetragen. Kurzum ist also der Kommanditist ein Finanzier die keine Zinsen für seine Investition empfängt. Der Kommanditist erhält Gewinn.

Weitere Informationen

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