Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Verkehrsrechtes. Im Verkehrsstrafrecht ist geregelt, woran sich Personen im Verkehr halten müssen. Wenn jemand diese Regeln nicht einhält, kann es zu einer Bestrafung kommen. Im Verkehrsstrafrecht wird unterschieden zwischen Verkehrsdelikten (Straftaten im Straßenverkehr) und Ordnungswidrigkeiten.
Verkehrsdelikte sind:
- Verletzung von Artikel 6 Straßenverkehrsgesetz
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Fahren ohne gültigen Führerschein
- Das Verlassen des Unfallortes
Ordnungswidrigkeiten sind:
- Verletzung von Artikel 5 Straßenverkehrsgesetz
- Geschwindigkeitsübertretungen
- Drängeln
- Fahren ohne Versicherung
In Artikel 178 Straßenverkehrsgesetz ist festgelegt, welche strafbaren Verkehrssachverhalte als Verkehrsdelikt und welche Sachverhalte als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Neben Verkehrsregeln und Verkehrszeichen sind in der Satzung eine große Anzahl von Verkehrsdelikte aufgenommen.
Wenn Sie im Verdacht stehen ein Verkehrsdelikt begangen zu haben, kann dies bei einer Verurteilung weitreichende Folgen haben. Bert Kabel ist Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und hat viel Erfahrung mit der Verteidigung von Klienten denen eine Verkehrsstraftat zur Last gelegt wird.