Fahren unter dem Einfluss von Alkohol

Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol ist schon lange ein politisches Gesprächsthema. Der Gesetzgeber hat probiert, durch verschiedene Strafen und Maßnahmen, das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol zu verringern. Hierbei ist ein Trend zu sehen, bei dem die Strafen und Maßnahmen ständig schwerer werden.  

Die Erfahrung lehrt, dass das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol nicht vollständig auszumerzen ist. Menschen die  unter dem Einfluss von Alkohol fahren, müssen vieles über sich ergehen lassen. Sie werden angehalten und müssen eine Atemanalyse auf dem Polizeibüro ablegen. Danach wird ein Fahrverbot auferlegt und in schweren Fällen der Führerschein entzogen.

Die Polizei verschickt im Anschluss das Dossier an das CVOM und meldet das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol an das CBR. Nach einiger Zeit wird der Staatsanwalt den Betroffenen zur Sitzung der Staatsanwaltschaft aufrufen oder ihn vor dem Polizeirechter beklagen. Auf einer dieser Sitzungen wird dann nach einer passenden Strafe gesucht.

Auf dieser Seite werden wir folgende Themen noch näher behandelt:

  1. Führerschein durch Alkoholmissbrauch eingezogen
  2. Zurückgabe des Führerscheins nach Einbehaltung
  3. Strafe für das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol

Wenn Sie Rechtsbeistand nach dem Fahren unter dem Einfluss von Alkohol benötigen, können Sie Kontakt mit dem Verkehrsrechtanwalt Bert Kabel aufnehmen. Er bescherst sowohl die Aspekte des strafrechtlichen, als auch des verwaltungsrechtlichen Verkehrsrechts.

Ihre Anwälte

Unsere Erfolge

Anverwandter Blog