Führerschein durch Alkoholmissbrauch eingezogen

Wenn ein Fahrer eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol fährt, kann sein oder ihr Führersein eingezogen werden. In diesem Artikel wird tiefergehend auf den Einzug des Führerschein beim Fahren unter Einfluss von Alkohol eingegangen.

Bei einer Alkoholkontrolle auf der Straße muss ein Fahrer pusten. Dies nennt man auch die vorläufige Atemanalyse. Der Apparat kann dann drei Möglichkeit anzeigen. Ein P, ein A oder ein F. Bei A und F wird der Fahrer angehalten. Der Fahrer wird dann zum Polizeibüro mitgenommen

Auf dem Polizeibüro muss der Fahrer nochmals pusten. Dies ist die Atemanalyse. Der Fahrer ist auf Basis von Artikel 163 Absatz 2 des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes verpflichtet, sein Mithilfe an der Untersuchung zu verleihen. Wenn er seine Mithilfe weigert, ist Sprache von einem Straftatbestand. Aus diesem Grund kann der Führerschein auch einbehalten werden.

Nachdem der Fahrer seine Mitarbeit an der Atemanalyse verliehen hat, wird ihm das Resultat mitgeteilt. Wenn der Alkoholgehalt im Atem höher als 570 ug/l oder der Blutalkoholwert höher als 1,3 ist, wird der Führerschein einbehalten. Bei anfangenden Fahren geht die Polizei zur Einziehung über, wenn der Alkoholgehalt im Atem höher als 350 ug/l oder der Blutalkoholwert höher als 0,8 ist.

Die Polizei wird dann ebenfalls ein Fahrverbot an den Fahrer auferlegen. Dieses Fahrverbot gilt bis zur Ausnüchterung des Fahrers. Auf Basis von Artikel 162 Absatz 2 des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes, ist das maximale Fahrverbot 24 Stunden lang. Die Polizei muss dies schriftlich festhalten und an den Fahrer überhändigen.

Das Fahrverbot ist von kurzer Dauer, während der Führerscheineinzug lange andauert. Was mit einem eingezogenen Führerschein geschehen kann, wird auf dieser Website im Artikel "Zurückgabe Führerschein nach Einzug" behandelt.

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