Verlassen eines Unglücksplatzes (Fahrerflucht)

Dieser Artikel behandelt das Verlassen eines Unglücksplatzes (Fahrerflucht). In Artikel 7 des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes ist das Verlassen eines Unglücksplatzes (Fahrerflucht) strafbar gestellt.

Artikel 7 des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes besagt:

  • Absatz 1: Es ist demjenigen, der bei einem Verkehrsunfall beteiligt ist oder wessen Verhalten ein Verkehrsunfall versursacht hat verboten, den Unglücksplatz zu verlassen, wenn:
  • a. er bei dem Unglück weiß oder redlicher Weiße vermuten musste, dass jemand anders getötet wurde oder ihm Schaden zugefügt wurde
  • b. dadurch, obwohl er bei dem Unglück weiß oder redlicher Weiße vermuten musste, dass jemandem Schaden zugefügt wurde, derjenigen im hilflosen Zustand zurückgelassen wird.
  • Absatz 2: Der erste Absatz unter a ist nicht auf denjenigen anwendbar, der auf dem Unglücksplatz die angemessene Möglichkeit geboten hat, seine Identität festzustellen zu lassen zu lassen und falls er ein Kraftfahrzeug gefahren hat, auch die Identität des Kraftfahrzeuges feststellen zu lassen.

Das Verlassen eines Unglücksplatzes (Fahrerflucht) ist ein Straftatbestand. Auf Grund von Artikel 176 Absatz 4 des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes wird diese Straftat mit einer maximalen Gefängnisstrafe von 3 Monaten oder einem maximalen Bußgeld von € 8.200,- (2016) bestraft.  Außerdem kann für diese Straftat ein maximaler Führerscheinentzug von 5 Jahren erfolgen.

Es können Gründe auftreten, wieso ein Fahrer den Platz des Verkehrsunfalles verlässt. Zum Beispiel kann ein Fahrer durch den Unfall dermaßen schockiert sein, dass er weiterfährt. Des weiteren kann die Gegenpartei nach dem Unfall aggressiv reagieren, wodurch ein Fahrer nicht einsieht am Ort des Geschehens zu bleiben. In leichteren Fällen ist es sogar möglich, dass der Fahrer erst später realisiert, dass es zu einem Anfahren gekommen ist.

Genau aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber das Verlassen eines Unglücksplatzes (Fahrerflucht) strafbar gestellt. Auf Grund von Artikel 184 des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes ist eine Strafverfolgung der Fahrerflucht ausgeschlossen, wenn der Fahrer sich innerhalb von 12 Stunden nach dem Verkehrsunfall und bevor er als Verdächtiger von der Polizei verhört ist, freiwillig bei der Polizei meldet.

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