Fahren ohne gültigen Führerschein

Dieser Artikel handelt von dem Fahren ohne gültigen Führerschein. Ein Führerschein kann aus verschiedenen Gründen seine Gültigkeit verlieren. Es werden im Folgenden eine Anzahl dieser Gründe aufgezählt.

Das CBR kann in verschiedenen Fällen eine Untersuchung nach der Fahrtauglichkeit durch einen Psychiater auferlegen. Wenn der Psychiater zu der Diagnose Alkoholmissbrauch kommt und den Betroffenen fahruntauglich ansieht, kann das CBR den Führerschein für ungültig erklären.

Ein Führerschein kann ebenfalls seine Gültigkeit verlieren, wenn der Betroffene nicht an der Tauglichkeitsuntersuchung mitarbeitet. Dies gilt auch in der Situation, wenn der Betroffene seine Mitarbeit an einer Erziehungsmaßnahme "Alkohol und Verkehr" oder "Verhalten und Verkehr" verweigert. 

Ein Führerschein kann ebenfalls seine Gültigkeit verlieren, wenn die Wiederholungsregelung "Fahren unter Einfluss von Alkohol" auferlegt ist. Der Führerschein ist dann von Rechtswegen her ungültig. An einer anderen Stelle auf dieser Website, wird das Thema Wiederholungsregelung "Fahren unter Einfluss von Alkohol" näher besprochen.

Auf Grund von Artikel 9 Absatz 2 des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes, ist das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol strafbar. Es ist ein Straftatbestand.  Auf Basis von Artikel 176 Absatz 4 des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes ist die maximale Gefängnisstrafe für diese Tat 3 Monate oder ein Strafgeld von € 8.200,- (2016) . Daneben kann ein Führerscheinentzug von bis zu 5 Jahren auferlegt werden.

Um gleiche Fälle möglichst gleich zu behandeln, haben Gerichte Richtlinien aufgestellt. Dies sind Orientierungspunkte für das Strafmaß. Auf Basis dieser Richtlinien, ist die Strafe für das Fahren ohne gültigen Führerschein eine Gefängnisstrafe von 2 Wochen. Dies zeigt, dass das Fahren ohne gültigen Führerschein als keine Nichtigkeit angesehen wird.

Im Fall, dass der Betroffene nicht weiß, dass sein Führerschein ungültig ist, kann können Verwehre angebracht werden. Aus einem Rechtsspruch des Hohen Rates vom 29. Mai 2012 (LJN: BW6673) wird deutlich, dass der Umstand, dass der Beschluss der Ungültigkeitserklärung des CBR mit Brief per Einschreiben versandt wurde und nicht retourniert wurde, noch nicht bedeutet, dass der Betroffene wissen musste, dass sein Führerschein ungültig erklärt wurde.

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