Insolvenzantrag

Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Ihr Schuldner zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage zu sein scheint, die laufenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Sie können dann einen Insolvenzantrag in Erwägung ziehen.

Für einen Insolvenzantrag sind mindestens 2 verschiedene Gläubiger mit Namen und sonstigen Personalien sowie mit spezifizierter Angabe ihrer Außenstände erforderlich. Dies ist auch mit Hilfe eines sogenannten unterstützenden Antrags möglich. Es reicht aus, dass die Existenz von zumindest zwei Forderungen glaubhaft gemacht werden kann.  

Das Verfahren

Der Insolvenzantrag kann nur von einem vom Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vorgelegt werden, so wie von einem in unserer Anwaltskanzlei tätigen Rechtsanwalt. Der Antrag erfolgt durch Einreichung einer Antragsschrift. Diese Antragsschrift  kann vom Gericht 3 Wochen nach Einreichung in der Gerichtsverhandlung behandelt werden. Diese Frist fängt ab jenem Moment zu laufen an, wo dem Schuldner der Antrag zur Kenntnis gekommen ist, entweder über einen Einschreibebrief des Gerichts mit Empfangsanzeige oder über eine Zustellungsurkunde vom Gerichtsvollzieher.   

Es ist möglich, die Behandlung des Insolvenzantrages während des Verfahrens aufzuschieben. Dies wird namentlich passieren, wenn der Schuldner andeutet, mit dem Gläubiger über die Zahlung der Forderung verhandeln zu wollen. Die meisten Gerichte erlauben einen viermaligen Aufschub innerhalb einer Periode von 8 Wochen. Die weiteren Richtlinien der Gerichte in Bezug auf Insolvenzanträge finden Sie hier.

Die Chance besteht, dass ein Insolvenzantrag zurückgewiesen wird, wenn der Schuldner ausreichende Zweifel über die Fälligkeit der vorliegenden Forderungen aufkommen lassen kann. Dies wird namentlich der Fall sein, wenn der Schuldner vorher rechtzeitig gegen Ihre Rechnungen und Aufforderungen Protest angemeldet hat. Im Klartext: Die Fälligkeit der Forderungen muss ausreichend feststehen. Ist dies nicht der Fall, so verbleibt das Zivilverfahren beim Gericht oder Amtsgericht als weitere Option.

Erforderliche Informationen/Unterlagen

  • Name und Adressdaten des Schuldners;
  • Name und Adressdaten von zumindest 2 Gläubigern;
  • die Rechnungen der fälligen Schuldbeträge;
  • die eventuell zugrundeliegenden Angebote;
  • die eventuell mit dem Schuldner geführte Korrespondenz, wie z.B. Mahnschreiben und vereinbarte Zahlungsregelungen;
  • Auszug aus dem Handelsregister der Industrie- und Handelskammer (im Falle eines Unternehmens) oder der kommunalen Basisverwaltung (bei natürlichen Personen): Einen solchen Auszug können auch wir für Sie anfordern.

Effektivität

In der Praxis erweist sich der Insolvenzantrag häufig als das angezeigte Druckmittel, doch noch eine rasche Zahlung zu erwirken. Auch bietet der Insolvenzantraghäufig die Gelegenheit, sich auf eine Zahlungsregelung zu einigen.  

Die Kosten für den Insolvenzantrag fallen in erster Linie dem Antragsteller zur Last. Sollte sich während der Insolvenzabwicklung herausstellen, dass der Schuldner noch einige Rückgriffsmöglichkeiten bietet, so sind aus dem Ertrag in allererster Linie die Insolvenzantragskosten gegenüber dem beantragenden Gläubiger zurückzuerstatten.

Schuldner, die nicht mehr in der Lage sind, selbst ihre Schulden zu bezahlen, können ihre eigene Insolvenz anmelden.

Ihre Anwälte

Unsere Erfolge

Anverwandter Blog